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Recht

Weiterhin Kritik am neuen Standort-Gesetz

Großprojekte. Der Umweltdachverband sieht den neuen Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz als rechtswidrig an. Auch die Länder protestieren.

Nach intensiver Prüung des neuen Standortentwicklungsgesetzes – es ist ein neuer Anlauf der Regierung, nachdem der erste gescheitert war – geht der Umweltdachverband in einer Stellungnahme erneut streng mit dem Vorhaben ins Gericht. Laut den Ausführungen  ist auch der 2. Entwurf des umstrittenen Gesetzes rechtswidrig.

So sei die statt dem ursprünglich geplanten Genehmigungsautomatismus nunmehr vorgesehene „Genehmigungspflicht“ juristisch derartig eng ausgestaltet, dass eine Nicht-Genehmigung in der Praxis so gut wie nie schlagend werden wird, sofern sich die Behörde keiner Amtshaftung aussetzen wolle. „Die in der UVP-Richtlinie der EU festgelegte Pflicht zur Prüfung der Umweltauswirkungen ist damit nicht mehr sichergestellt“, meint Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

„Rechtsunsicherheit droht weiterhin“

Darüber hinaus seien bei Umsetzung des Standortentwicklungsgesetzes Verstöße gegen weitere umweltrelevante EU-Rechtsvorgaben, wie Wasserrahmen- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, zu erwarten, wenn der Zeitablauf das schlagende Argument für die Ausstellung der Genehmigung sei, ohne dass das Ermittlungsverfahren inhaltlich abgeschlossen sein müsste.

Mit dem Ausbau der Säumnisbeschwerde als Standardinstrument werden die Behörden zusätzlich unter Druck gesetzt und das Bundesverwaltungsgericht im Gegenzug mit Aufgaben überfrachtet, die von den Kernaufgaben des Gerichts, nämlich der Rechtskontrolle, weit wegführen, heißt es.

Schließlich sei eine Verletzung der Aarhus-Konvention offensichtlich, da für den Prozess der Auswahl der standortrelevanten Vorhaben überhaupt keine Öffentlichkeitsbeteiligung und kein Rechtsschutz vorgesehen seien. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich einen „Standortbeirat“ vor, der standortrelevante Großprojekte identifzieren soll und im Wesentlichen von den Ministerien beschickt wird.

„Genehmigungsgarantie nicht zulässig“

Dieser Aspekt ruft nun auch weitere Gegner auf den Plan: So sprechen sich auch ÖVP-geführte Länder gegen den Entwurf aus, weil sie im Beirat nicht vertreten sein sollen. Das Gesetz sei insgesamt irreparabel und die Regierung sollte den Entwurf überarbeiten, statt auf die Aufhebung durch die Gerichten  zu warten, meint Global 2000-Chefin Leonore Gewessler.

 

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