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Bibel für reuige Steuersünder: Handbuch Selbstanzeige

©Manz

Wien. Die Rechts- und Steuerprofis Franz Althuber, Alexander Lang und Benjamin Twardosz nehmen im „Handbuch Selbstanzeige“ die Vergebung von Steuerhinterziehung unter die Lupe.

Es ist ein Thema für Pedanteninnen und Pedanten, doch an Genauigkeit führt kein Weg vorbei: Wer schuldige Steuern nicht (vollständig) geleistet hat, der kann sich durch eine Selbstanzeige vor der drohenden Finanzstrafe schützen.

Doch die Einhaltung der oft komplizierten formellen und inhaltlichen Erfordernisse der Selbstanzeige entscheidet darüber, ob diese vom Fiskus gnädig akzeptiert wird, oder eben nicht. Und eine fehlerhafte Selbstanzeige kann dazu führen, dass der Steuersünder sich selbst zwar beim Finanzamt anschwärzt (und diesem die Recherchearbeit so deutlich erleichtert), aber dann zusätzlich zum hinterzogenen Abgabenbetrag auch noch Strafe zahlen muss.

So erfordern die Regeln beispielsweise neben der rechtzeitigen Aufdeckung auch noch die Wiedergutmachung: Der hinterzogene Steuerbetrag ist rasch nachzuzahlen. Und man sollte sich dabei tunlichst an die zuständige Behörde wenden: Statt zum Finanzamt gleich zur Staatsanwaltschaft zu gehen hätte – für den Steuersünder – wohl ebenso überraschende wie unerfreuliche Folgen, ist der informativen Hilfeseite des Finanzministeriums zu entnehmen.

Die haarigen Details

Doch mit solchen Basics ist es noch nicht getan. In der Praxis bereitet die Abfassung einer fehlerlosen Selbstanzeige regelmäßig Schwierigkeiten, heißt es beim Verlag Manz. Nicht selten werde daher Selbstanzeigen die strafbefreiende Wirkung versagt, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Anzeiger Sonderbestimmungen übersehen hat.

Das neue Handbuch Selbstanzeige soll dabei helfen, solche Fehler zu vermeiden. Dazu werden zunächst die grundlegenden Form- und Inhaltserfordernisse behandelt, um dann zu Ausführungen zu wichtigen Zweifelsfragen und Praxistipps fortzuschreiten. Beantwortet werden sollen so u.a. folgende Fragen:

  • Was ist bei der Darlegung der Verfehlung und der Offenlegung der bedeutsamen Umstände zu beachten?
  • Wie funktioniert die Schadensgutmachung?
  • Welche Besonderheiten bestehen im Zusammenhang mit der Verbandsverantwortlichkeit?
  • Welche Personen müssen als Täter genannt werden?
  • Sind „geschätzte“ oder „vorsorgliche“ Selbstanzeigen zulässig bzw sinnvoll?
  • Welche Besonderheiten der Selbstanzeige sind bei Lohn- und Umsatzsteuer zu beachten?
  • Welche prozessualen Besonderheiten existieren?

Herausgegeben wird das Buch von Franz Althuber (Kanzlei Althuber Spornberger & Partner), Alexander Lang (Deloitte Österreich) und Benjamin Twardosz (CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati). Zahlreiche weitere Autoren haben mitgewirkt.

Link: Manz

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