Wien. Das Standortentwicklungsgesetz sowie ein Umbau des Wirtschaftskammergesetzes haben den Wirtschaftsausschuss passiert.
Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Neos verabschiedete der Wirtschaftsausschuss jetzt das Standortentwicklungsgesetz und schickte die Materie damit auf den Weg ins Nationalratsplenum, berichtet die Parlamentskorrespondenz:
Eine in der letzten Sitzung am 27. November auf Initiative der SPÖ beschlossene neuerliche Einholung von Stellungnahmen änderte nichts an der grundsätzlichen Haltung der Fraktionen zu dem Regierungsentwurf, der für standortrelevante Großprojekte im Wesentlichen ein beschleunigtes Verfahren vorsieht.
Es soll mehr Tempo geben
- Nach den Bestimmungen des Standortentwicklungsgesetzes muss nun spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante Großprojekte herrschen.
- Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen.
- Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden.
- Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung kundgemacht.
An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen:
- So muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen.
- Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der Bescheid zu erlassen.
- Vorgesehen ist überdies eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde.
- Der Verfahrensbeschleunigung dient zudem auch die Auferlegung der Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.
Neues bei den Kammerwahlen
Beschlossen wurde zudem eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz, die vor allem Klarstellungen für die Kammerwahlen trifft. Nachdem die Abgeordneten auch hier im Rahmen einer Ausschussbegutachtung Stellungnahmen eingeholt hatten, wurde der entsprechende Gesetzesantrag der Regierungsparteien mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.
Konkret sieht der Antrag eine Reduktion der Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen Unterstützungserklärungen von derzeit zehn auf sieben vor. Bei der Art der Wahlkartenkuverts orientiert man sich an der für den Bund geltenden Lösung. Klarstellungen trifft die Initiative überdies in Bezug auf die Reihung von strittigen Listenplätzen.
Das Gesetz enthalte technische Anpassungen im Lichte der kommenden Wirtschaftskammerwahlen, erklärte Ausschussobmann Peter Haubner (ÖVP). Mit den Änderungen folge man einem von einer breiten Mehrheit getragenen Beschluss des Wirtschaftskammer-Parlaments.
SPÖ-Abgeordnete Cornelia Ecker kritisierte das Wahlrecht in der Wirtschaftskammer als extrem undemokratisch und beklagte überdies, dass es nicht wie ursprünglich vereinbart zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe in der Wirtschaftskammer gekommen sei.
Kein großer Wurf sei diese Novelle, waren sich Reinhold Einwallner (SPÖ) und Josef Schellhorn (Neos) einig, die beide auf eine Kammerreform im Sinne von direkter Demokratie und Transparenz pochten. Einwallner trat nun dafür ein, die fraktionellen Gespräche in der Kammer abzuwarten, konnte sich aber mit seinem Antrag auf Vertagung nicht durchsetzen.
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