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Business, Recht, Tech

Stärke für Unternehmen auf großen Plattformen

Wien. Eine neue EU-Verordnung soll die Rechte europäischer Unternehmen auf großen Online-Plattformen stärken.

Die Wirtschaftsminister der Europäischen Union einigten sich konkret am 29. 11. 2018 auf eine Verordnung, die als erster europäischer Rechtsakt die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen regelt. Damit stelle sie einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts dar.

Ratsvorsitzende und Austro-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck: „Mit dieser Verordnung werden die Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst. Faire Geschäftsbeziehungen und Rechtssicherheit sind nicht nur für unsere Unternehmen von zentraler Bedeutung, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger.“ Gerade im E-Commerce sei es besonders wichtig, dass ein fairer Wettbewerb in der digitalisierten Wirtschaft sichergestellt wird.

Gegen unfaire Geschäftspraktiken

Die österreichische Ratspräsidentschaft habe sich besonders für die Anliegen von KMU eingesetzt, mit dem Ziel für eine bessere Rechtslage zu sorgen. Gerade deshalb sei es dem österreichischen Vorsitz wichtig, nationale Verbote von Bestpreisklauseln zu verteidigen, die die Freiheit der Preissetzung auf der eigenen Homepage von Unternehmen sicherstellen.

„Selbstverständlich setze ich mich Sicherstellung jenes Schutzes ein, der gerade im Beherbergungssektor durch unlautere Geschäftspraktiken notwendig geworden ist. Zudem hat er sich in Österreich und anderen Teilen Europas deutlich bewährt. Plattformen stellen einen wichtigen Distributionsweg für Unternehmen dar, aber wir brauchen die regulativen Rahmenbedingungen, um Abhängigkeiten zu minimieren“, so Schramböck.

Auch für die Aufnahme eines verstärkten Kündigungsschutzes habe sich die österreichische Ratspräsidentschaft aktiv eingesetzt: sofortige Vertragskündigung und die damit einhergehende Löschung des Accounts sollen nur in Ausnahmefällen möglich sein. Dies soll den betroffenen Anbietern Zeit geben, sich mit den Plattform-Betreibern zu einigen und sich auf etwaige Folgen einer Kündigung vorbereiten zu können.

„Die Einigung bildet eine ausgezeichnete Balance zwischen den Anliegen der gewerblichen Nutzer und kleinerer Plattformen ohne Unternehmen zu hohe bürokratische Verpflichtungen aufzuerlegen“, hofft Schramböck.

Link: Wirtschafts- und Digitalisierungsministerium

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