Buch. Band 2 des Gesetzeskommentars zum Aktiengesetz widmet sich den neuen Regeln für Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung und mehr.
Die Rechtslage für Aktiengesellschaften hat sich in den letzten Jahren gravierend geändert, heißt es beim Verlag Manz: 2016 wurde die Business-Judgement-Rule im Aktiengesetz verankert. Seit 2017 sind die Berichtspflichten nach dem NaDiVeG zu beachten. Und seit 2018 gilt für viele Aktiengesellschaften die Geschlechtergleichstellung in Aufsichtsräten.
Die Neuerscheinung
Konkret enthält der nun vorliegende Band 2 der Neuauflage des großen Kommentars zum Aktiengesetz, nunmehr herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann und Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus u.a. eine tiefgehende Kommentierung der Bestimmungen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Dazu kommen die jüngsten Novellen zu Organhaftung, Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Berichtspflichten sowie ein Überblick über Haftungsfallen für Vorstandsmitglieder, z.B. im Abgaben- und SV-Recht, Vergabe- oder Datenschutzrecht.
Link: Manz