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Recht

Gesetze für mehr Sicherheit: Von Waffen-Verbot bis Cybercrime

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wien. Der Nationalrat hat Änderungen bei Grenzkontrollen, ein Messer-Verbot für Asylwerber und ein Cyber-Sicherheitspaket beschlossen.

Der Nationalrat hat in seinem Sitzungs-Endspurt vor Weihnachten und Jahreswechsel eine Reihe von Gesetzesänderungen bzw. neuen Gesetzen im Sicherheitsbereich beschlossen.

So wird mit dem Cyber-Maßnahmenpaket eine EU-Richtlinie umgesetzt und die Entwicklung einer Strategie für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen vorgesehen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Außerdem werden Koordinierungs- und Anlaufstellen geschaffen sowie Computer-Notfallteams eingerichtet.

Weiters werden wichtige Infrastrukturanbieter, digitale Dienstleister und öffentliche Stellen verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer Netze zu treffen und etwaige Sicherheitsvorfälle zu melden. Die staatlichen Kontrollinstanzen, die die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und im Notfall eingreifen sollen, erhalten dazu weitreichende Befugnisse.

Zweidrittelmehrheit ist kein Problem

In der Debatte unterstrichen die Parlamentarier, dass die Cybersicherheit eines der zentralen Sicherheitsthemen ist und mit dem vorliegenden Maßnahmenpaket werde ein wichtiger Schritt gemacht, um dem zu begegnen. Der Beschluss fiel im Nationalrat einstimmig und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit aus.

Auch die Opposition – etwa Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) – sieht das Maßnahmenpaket grundsätzlich positiv. So sei es wichtig, dass Sicherheitsvorkehrungen für kritische Infrastruktur nun verpflichtend sind und es Meldepflichten für Angriffsfälle gibt.

Da das Gesetz auch Vorgaben für Bereiche enthält, die grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist für einen Beschluss auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Verwaltungsbedienstete als Grenzwächter

Heftig umstritten blieb im Nationalrat dagegen eine Novelle zum Grenzkontrollgesetz, wonach Verwaltungsbedienstete – sogenannte GrenzkontrollassistentInnen – anstelle von PolizistInnen Grenzkontrollen vornehmen können.

Durch eine Entschließung wird festgelegt, dass diese GrenzkontrollassistentInnen derzeit ausschließlich an den Außengrenzen und am Flughafen Wien Schwechat eingesetzt werden  können. Die Opposition blieb skeptisch, die Vorlage passierte den Nationalrat mehrheitlich.

Konkret sind die Bediensteten künftig befugt zu überprüfen, ob bei minderjährigen Reisenden das Einverständnis einer oder eines Erziehungsberechtigten zur Ausreise vorliegt. Auch können sie anhand von biometrischen Daten, der Reisedokumente und/oder eines Visums die Identität einer Person feststellen.

Entdecken sie eine Ungereimtheit, ziehen sie Exekutivbedienstete bei und übergeben diesen die weitere Amtshandlung samt aller möglicherweise nötigen Zwangsmaßnahmen, wie Sicherstellungen und Festnahmen. Seitens der Opposition wurde ins Treffen geführt, dass Handlungen der Befehls- und Zwangsgewalt nur durch geschulte PolizistInnen durchgeführt werden dürften.

Es würden hier „Polizisten zweiter Klasse“ geschaffen, warnte etwa Rudolf Plessl (SPÖ), der auch den Boom privater Sicherheitsfirmen kritisch betrachtet und sich hier neue Reglementierungen wünscht.

Beinahe Einstimmigkeit beim neuen Waffengesetz

Mit breiter Mehrheit – nämlich den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und Neos – hat das neue Waffengesetz den Nationalrat passiert.

  • Mit der Novelle, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie basiert, kommt das Verbot für Asylwerbende und Drittsstaatsangehörige, Hieb- und Stichwaffen wie Messer bei sich zu führen. So ist es Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht schon bisher verboten, Schusswaffen zu führen – künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem Waffenrecht zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise bestimmte Messer fallen.
  • Zudem wird Justizwachebeamten und Militärpolizisten analog zu Exekutivbeamten ermöglicht, auch in der Freizeit Waffen zu tragen. Bei PolizistInnen, die einen Waffenpass beantragen, entfällt schon jetzt die Prüfung, ob ein Bedarf für das Führen von Faustfeuerwaffen gegeben ist.
  • Auch Jägern, die regelmäßig die Jagd ausüben, soll künftig bei der Jagd das Führen einer Schusswaffe der Kategorie B (in der Regel Faustfeuerwaffen) mit einer Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte erlaubt sein. Zudem sollen sie Schalldämpfer verwenden dürfen, bei denen der Schuss zwar deutlich hörbar ist, mit denen aber Gehörschäden vorgebeugt wird.
  • Erstmals wird der Begriff „Sportschützen“ definiert und die Rahmenbedingungen des Schießsports werden geregelt.
  • Mitbeschlossen wurde zudem eine Verschärfung der Verlässlichkeitsprüfung gemäß Polizeilichem Staatsschutzgesetz. Anlass war der Fall eines Security-Mitarbeiters mit Verbindungen zu rechtsextremen Szenen im BVT-Untersuchungsausschuss.

Mehr oder weniger Waffen – und für wen?

Innenminister Herbert Kickl meinte in der Nationalratsdebatte, dass mit der Novelle ein goldener Mittelweg in einer schwierigen Materie gefunden worden sei. Jedem müsse zugestanden werden, auf Basis klarer Regeln von seinem Recht Gebrauch zu machen, eine Waffe zu besitzen, ohne gleichzeitig in ein halbkriminelles Eck gestellt zu werden.

Ein Plädoyer für ein waffenfreies Österreich hielt Jetzt-Abgeordnete Alma Zadić, die die Ablehnung ihrer Partei damit begründete, dass das neue Waffengesetz an den entscheidenden Stellen in die falsche Richtung gehe. Etwa sieht sie die Ausweitung des Personenkreises, der Waffen beispielsweise beim Spazierengehen mit sich tragen dürfe, höchst problematisch. Man strebe eine waffenfreie Gesellschaft an.

Angela Lueger und Maurice Androsch (SPÖ) begründeten ihre Zustimmung unter anderem mit der strengeren Regelung für halbautomatische Schusswaffen sowie den schärferen Melde- und Anzeigepflichten zur besseren Nachverfolgung. Auch die eingezogene Wartefrist bzw. Zehnjahressperre nach drei negativ absolvierten psychologischen Gutachten seien positiv.

Link: Parlament

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