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Business, Jobs, Recht

Jetzt ist die neue Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen

Wien. Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte samt Regionalisierung der Mangelberufsliste hat den Nationalrat passiert.

Eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes passierte den Nationalrat nun mit Regierungsmehrheit: Zum einen reagieren die Abgeordneten mit dem ÖVP-FPÖ-Antrag auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der Teile der Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aufgehoben hat. Konkret geht es dabei darum, dass es über 40-jährigen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und speziellen Fertigkeiten, anders als UniversitätsabsolventInnen, aufgrund des Punkteschemas derzeit nicht möglich ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Schlüsselkraft zu erhalten.

Diese Altersdiskriminierung wird nun durch eine Aufwertung der Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ bei gleichzeitig geringerer Gewichtung des Kriteriums „Alter“ geändert.

Zum anderen wurde die sogenannte Regionalisierung der Mangelberufsliste, zu der ÖVP und FPÖ einen Abänderungsantrag im Plenum einbrachten, mehrheitlich beschlossen. Die Zulassung von Fachkräften aus Drittstaaten in Mangelberufen ausschließlich über eine bundesweite Erhebung trage dem regionalen Bedarf nicht ausreichend Rechnung, so die Begründung.

  • Um eine bedarfsgerechte Steuerung sicherzustellen, soll daher die Arbeitsministerin neben einer bundesweiten Mangelberufsliste künftig auch Mangelberufe für bestimmte Bundesländer per Verordnung festlegen können.
  • Zur Wahrung der Beschäftigungschancen soll auch die Möglichkeit bestehen, Höchstzahlen für die Zulassung von Fachkräften für bestimmte Bundesländer festzusetzen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
  • Die Beschäftigung von Fachkräften, die in einem Mangelberuf für bestimmte Bundesländer zugelassen werden, soll außerdem auf die Betriebsstätten des Arbeitgebers in diesem Bundesland beschränkt sein, könne aber auch auswärtige Arbeitsstellen umfassen.
  • Zusätzlich sollen im Einvernehmen von Arbeits- und Wirtschaftsministerium per Verordnung Berufe im hochqualifizierten Bereich festgelegt werden können, in denen AusländerInnen mit bestimmten tertiären Ausbildungen bevorzugt zugelassen werden können. Für diese Berufe bzw. Ausbildungen soll die erforderliche Mindestpunkteanzahl um fünf Punkte herabgesetzt werden, um die Zulassung gut qualifizierter Schlüsselkräfte in besonders nachgefragten Berufen zu erleichtern und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.

Zu viel oder zu wenig?

Darüber hinaus sollen beim Kriterium Sprachkenntnisse auch die entsprechenden Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) ergänzt werden, so die Erläuterungen. Gleichzeitig werde klargestellt, wie die jeweiligen Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nachgewiesen werden können.

Während den Neos die Maßnahmen zu wenig weitgehend sind, warnen SPÖ und Jetzt vor der Wirkung der Novelle auf das Lohnniveau am Arbeitsmarkt, speziell auch im Hinblick auf die Regionalisierung der Mangelberufsliste. Regierungsvertreter weisen das zurück: Die Gefahr des Lohndumping bestehe nicht, schließlich gelten ja weiterhin die Kollektivverträge, heißt es.

Link: Parlament

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