Parlament. Mehr Service durch digitale Amtswege soll die neue Plattform oesterreich.gv.at bieten: Den Sanktus erhielt sie durch alle Parteien.
Die Zustimmung aller erhielt die Novelle zum E-Government-Gesetz und weiterer Gesetze, womit unter anderem die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen werden soll, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Darauf sollen nicht nur bestehende Dienste, sondern auch neue angeboten werden.
- So sollen die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister ausgedehnt werden.
- Durch die Neuerungen werden überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints vereinfacht.
- Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses.
- Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.
Link: oesterreich.gv.at