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Recht, Veranstaltung

Neues zur DSGVO, Kinderrechten, Women in Arbitration

Warschau. Über 2.000 DSGVO-Beschwerden, aber (noch) keine Strafen sind der Stand in Polen. Außerdem: Arbitration-Event, mangelnde Kinderrechte.

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ziehen Monika Gaczkowska und Klaudia Dabrowska (Assoiciates im Warschauer Büro der Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss) vorläufige Bilanz: Demnach gab es bisher mehr als 2.000 Beschwerden nach DSGVO und 30 Verfahren durch die polnische Datenschutzbehörde.

Strafen wurden jedoch noch nicht verhängt, heißt es in aktuellen Klientennews. Das könnte sich bald ändern. „In the private sector, a penalty might be either up to EUR 20 million or up to 4% of the annual global turnover of an enterprise depending on the type of violation. Companies should be aware that in 2019 there will be many more inspections by the Personal Data Protection Office“, lautet die düstere Formulierung.

Frauen in Schiedsverfahren

Am 6. Dezember 2018 lud das – rein weibliche – Schiedsrechtsteam des Wiener Büros von Freshfields zum zweiten Mal zum sogenannten „Women in Arbitration and International Law Breakfast“ auf die Dachterrasse des Wiener 25 Hours Hotels.

Die Veranstaltung mit rund 60 Teilnehmerinnen wurde von Amanda Neil, Principal Associate bei Freshfields eröffnet. Alice Fremuth-Wolf, Generalsekretärin des Vienna International Arbitral Center (VIAC), gab ein Update zum Status Quo des sogenannten „Pledge“ – einer Initiative von Freshfields, die das Ziel verfolge, die Anzahl von Frauen in Schiedsgerichten sowie auf Konferenzpanels zu erhöhen.

Feier zu 70 Jahren Menschenrechte im Parlament

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschrechte richtete Bundesratspräsidentin Inge Posch-Gruska gemeinsam mit der Volkshilfe einmal mehr ihren Fokus auf Kinderrechte: Kinderarmut sei in Österreich auch noch im Jahr 2018 ein großes Thema.

Muss das sein? Wieviel würde es den österreichischen Staat kosten, die Kinderarmut im Land zu bekämpfen? Wo muss angesetzt werden? Diesen und ähnlichen Fragen ging die Veranstaltung „70 Jahre Menschenrechte“ nach, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Posch-Gruska: „Zum 70-jährigen Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stellen wir als Parlament die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Denn Kinderrechte sind Menschenrechte. Trotzdem passiert es viel zu selten, dass wir uns mit den Anliegen und den Bedürfnissen der Kinder in unserem Land befassen und noch seltener passiert es, dass Kinder in unserem Land die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen.“

Zwar gebe es immerhin einen Kinderrechteausschuss im Bundesrat, in dem „wir fraktionsübergreifend dafür kämpfen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Österreich gestärkt werden.“ Auf Ebene der gesamten Gesetzgebung und der Regierung lasse der Einsatz für die Kinderrechte allerdings zu wünschen übrig.

Rechte nur auf dem Papier?

In Österreich sei die Kinderrechtskonvention zwar 1992 in Kraft getreten, jedoch mit einem Erfüllungsvorbehalt, der eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden verhindere, gab die Bundesratspräsidentin zu bedenken.

„Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen (…).“ So steht es im Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern. Trotzdem sind heute in Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, etwa 300.000 Kinder und Jugendliche von Armut betroffen oder gefährdet, so die Bundesratspräsidentin.

Es gelte, beim Umfeld und der Familie der Kinder anzusetzen. So kritisiert Posch-Gruska etwa die Kürzung der Mindestsicherung. Diese solle es jedem Kind ermöglichen, ein Leben zu führen, bei dem es einen guten Wohnplatz hat, gute Bildung erfährt, auf die Schullandwoche mitfahren kann, Spielzeug hat und auch mal etwas Neues zum Anziehen bekomme.

 

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