Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tech, Veranstaltung

DSGVO füllt Kanzleien, Lanskys Pech beim VfGH und mehr

©Taylor Wessing

Wien. Der VfGH entschied gegen Lansky. Zum DSGVO-Event lud Taylor Wessing. Und Kapsch punktet mit Noerr bei der deutschen Maut.

Großen Anklang fand laut Kanzlei das Business Breakfast „DSGVO Bilanz und Vorbereitung auf die e-Privacy Verordnung“, zu dem Taylor Wessing Mitte Dezember 2018 in die Räumlichkeiten am Schwarzenbergplatz geladen hatte. Rund 50 Gäste wollten erfahren, ob die Angst vor zahlreichen Beschwerden und hohen Strafen berechtigt ist und wie Unternehmen auf den Anpassungsdruck reagiert haben.

Tatsächlich hat es in Österreich wie auch in Deutschland, Großbritannien, Polen und anderen EU-Ländern bereits zahlreiche Beschwerden gegeben, die Strafen sind bis jetzt aber relativ wenig zahlreich und auch gering ausgefallen – was sich aber, wie es vor kurzem Wolf Theiss anmerkte, demnächst ändern kann. Und damit nicht genug: „Die kommende e-Privacy Verordnung sowie das NIS-Gesetz (Cybersicherheitsgesetz) werden die nächsten ‚Paukenschläge‘ im Bereich Datenschutz sein“, warnt Andreas Schütz, Partner bei Taylor Wessing.

Das Höchstgericht urteilt zum BVT-Skandal

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde von Anwalt Gabriel Lansky und seiner Kanzlei LGP im Zusammenhang mit der BVT-Affäre zurückgewiesen. Lansky sieht eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, weil mehrere hunderttausend E-Mails seiner Kanzlei von der Justiz an den parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschuss übermittelt worden sind.

Diese E-Mails waren bei einem vor mehreren Jahren geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sichergestellt worden. Lansky hatte seither alle Hebel in Bewegung gesetzt um sie löschen zu lassen – stattdessen landeten sie bei den Abgeordneten. Doch die aktuelle Beschwerde kommt zu spät, so der VfGH.

Freilich hätte auch größte Rechtzeitigkeit nichts gebracht, ist der Mitteilung des Höchstgerichts zu entnehmen:

  • „Die beschwerdeführenden Parteien hatten ihre Beschwerde am 1. September 2018 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt war die sechswöchige Beschwerdefrist – gerechnet vom 11. Juli 2018, jenem Tag, ab dem die beschwerdeführenden Parteien Kenntnis von der Besitznahme, Verwahrung und Verwertung der E-Mails durch den BVT-Untersuchungsausschuss haben mussten, – bereits abgelaufen gewesen.“
  • „Zudem erwies sich die Beschwerde auch deswegen als unzulässig, weil das bekämpfte Verhalten des BVT‑Untersuchungsausschusses und/oder seiner Funktionäre keine Verletzung in Persönlichkeitsrechten der beschwerdeführenden Parteien bewirken kann.“

Im Fall der Übermittlung von Informationen an einen Untersuchungsausschuss des Nationalrates ist nur das informationspflichtige Organ (unter bestimmten Voraussetzungen) berechtigt, den VfGH wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der Klassifizierung der dem Nationalrat zugeleiteten Informationen anzurufen, heißt es (konkret also: die Behörde, aus deren Datenspeichern die Mails stammten), „nicht aber ein von den übermittelten Informationen Betroffener“, so der VfGH wörtlich.

Kapsch erhält mit Noerr Zuschlag bei der Pkw-Maut in Deutschland

Ein Konsortium aus der österreichischen Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim hat den (vorläufigen) Zuschlag für die Erhebung der deutschen Pkw-Maut erhalten. Ein Team der deutschen Kanzlei Noerr hat das Konsortium beraten.

Kapsch TrafficCom und CTS Eventim hatten sich als Bietergemeinschaft an der EU-weiten Ausschreibung Deutschlands für dieses Projekt beteiligt. Als Betreibergesellschaft ist ein Joint Venture vorgesehen, an dem beide Partner jeweils 50 Prozent der Anteile halten.

Der endgültige Zuschlag kann erst nach planmäßiger Vorabinformation der unterlegenen Bieter – frühestens am 30. Dezember 2018 – erteilt werden, so Kanzlei Noerr. Sofern jedoch einer der unterlegenen Bieter durch Inanspruchnahme vergaberechtlichen Rechtsschutzes ein Zuschlagsverbot auslöst, sei der Ausgang eines solchen Verfahrens abzuwarten.

Der Vertrag Deutschlands mit der Betreibergesellschaft beginnt mit der verbindlichen Zuschlagserteilung und läuft über mindestens zwölf Jahre ab Beginn der Erhebung der Infrastrukturabgabe. Das Auftragsvolumen beträgt knapp 2 Mrd. Euro (inkl. Umsatzsteuer). Ein Noerr-Team um die Berliner Partner Tibor Fedke und Tobias Frevert hat das Konsortium beraten.

 

Weitere Meldungen:

  1. Robert Keimelmayr ist neuer Rechtsanwalt bei Dorda
  2. Die neuen Pläne von Manz: KI-Suche, 175-jähriges Jubiläum und mehr
  3. Lindsay kauft 49,9% an Pessl Instruments mit Baker McKenzie
  4. BMD Unternehmertagung 2024: Fallen in Vermietung & Verpachtung