Wien. Die EU macht dem Fiskus Stress in Sachen Zinsvermeidung. Eine Konferenz behandelt die USt am Bau. Und die Abgabenprüfung wird neu aufgestellt.
Österreich muss Tempo machen bei der Zinsabzugsbeschränkung gemäß Zinsvermeidungsrichtlinie (ATAD): Die Europäische Kommission verpflichtet Österreich zur Umsetzung der ATAD Zinsschranke bis 31.12.2018.
Der Aufschub zur Umsetzung in das nationale Recht bis 1.1.2024 wird dem heimischen Fiskus verweht, meldet Deloitte in aktuellen Klienteninfos. Diese sei somit bis zum 31. 12. 2018 umzusetzen, da die österreichischen Regelungen zur Beschränkung des Zinsabzugs mit der ATAD Zinsschanke – entgegen der bisherigen Annahme des österreichischen BMF – nicht vergleichbar sind.
Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedsstaaten, die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen einzuschrenken, wenn sie ein gewisses Maß übersteigen.
Konferenz: Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft
Den Besonderheiten der Umsatzsteuer in der Baubranche widmet sich ein Lindecampus-Seminar am 26. März 2019. Laut Veranstalter geht es um das fehlerfreie Managen von Bauleistungen, inklusive Abgrenzungsfragen, Reverse Charge – Übergang der Steuerschuld, Rechnung und Vorsteuerabzug, korrekter Bestimmung der Bauherreneigenschaft u.v.m.
Betrachtet werden auch typische Konstellationen wie die Rolle als Bauträger, Bauherrenmodelle, Arbeitsgemeinschaften, gemischte Nutzung u.a. Zielgruppe sind Bauprofis und -berater, auf die Branche spezialisierte Banker usw.
Gemeinsamer Prüfdient für lohnabhängige Abgaben passiert letzte Hürde
Mit der jetzt mehrheitlich im Bundesrat befürworteten Gesetzesvorlage über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung wird die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben GPLA künftig im Wirkungsbereich der Bundesfinanzverwaltung gebündelt.
Durch einen neuen gemeinsamen Prüfdienst PLAB (Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge) will die Regierung die Rechtssicherheit sowie die Vollzugs- und Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern, so die Parlamentskorrespondenz.
Dem Prüfdienst sollen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen – wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung – sowie die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen obliegen.