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Recht, Veranstaltung

Neues von Georg Karasek, Kanzlei CMS, Befangenheitsschutz

Aus Kanzleien und Gerichten. KWR-Gründungspartner Georg Karasek wird geehrt. CMS beleuchtet den neuen Geheimnisschutz. Und im Verwaltungsverfahren mangelt es an Befangenheitsschutz, so die Neos.

KWR-Gründungspartner Georg Karasek, ein bekannter Baurechtsspezialist, wurde für sein bisheriges Lebenswerk mit einer Festschrift geehrt: Karasek blicke auf eine erfolgsgekrönte Laufbahn zurück, heißt es bei seiner Kanzlei KWR. Anlässlich seines 65. Geburtstages wurde eine Festschrift im Verlag Manz herausgegeben.

Der Bogen der fachlichen Beiträge von den rund 72 Expertinnen und Experten aus dem deutschsprachigen Raum war weit gespannt. Insgesamt 55 Beiträge zu Themen des Bau- und Architektenrechts, der Baubetriebswirtschaft sowie des öffentlichen Baurechts ergaben eine nahezu 1000 Seiten umfassende Publikation.

Was der neue Geheimnisschutz bringt

Zahlreiche Änderungen beim Schutz von vertraulichen Geschäftsinformationen und Know-how bringt eine Gesetzesnovelle: Sie ermöglicht bei einem Geheimnisdiebstahl mehr Sanktionsmöglichkeiten als bisher, verlangt dafür aber aktive und weitergehende Schutzvorkehrungen, heißt es bei Wirtschaftskanzlei CMS. Nur wer diese künftig umsetze, könne seine Rechte im Bedarfsfall auch effektiv durchsetzen.

Wie solche Schutzmaßnahmen in der Praxis aussehen und wie man im Fall des Falles gegen einen Geheimnisdiebstahl vorgehen kann, war unlängst Thema bei einem „CMS Business Breakfast“ für Klienten und Interessierte.

Geheimnisdiebstahl sei heute so einfach wie nie, zumal nahezu alle sensitiven Unternehmensinformationen elektronisch gespeichert und oftmals nur unzureichend geschützt sind. Die Gesetzesnovelle zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sieht nun im Falle von Geheimnisdiebstahl Sanktionsmöglichkeiten vor, die über die bisherigen Regelungen hinaus gehen.

„Ziel der neuen Geschäftsgeheimnisrichtlinie ist es ein wirksames zivilrechtliches Instrumentarium zum Schutz von Geschäftsinformationen einzuführen“, so Egon Engin-Deniz, Partner bei CMS in Wien. Das Gericht kann nicht nur die Herstellung und den Vertrieb rechtsverletzender Produkte verbieten, sondern auch Rückruf und Vernichtung solcher Produkte oder die Entfernung der vom Geheimnisdiebstahl betroffenen Teile des Produkts anordnen.

Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen werde erleichtert: Neben dem entgangenen Gewinn sind auch alle anderen negativen wirtschaftlichen Folgen – wie etwa ein Imageverlust – zu kompensieren. Allerdings: Um in den Genuss dieser neuen Sanktionsmöglichkeiten zu kommen, müssen weitreichendere Schutzvorkehrungen als bisher ergriffen werden.

Neue Befangenheitsregelung für verwaltungsgerichtliche Verfahren?

Die Neos machen darauf aufmerksam, dass das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz keine der ordentlichen Gerichtsbarkeit nachempfundene Befangenheitsregelung enthält. Zwar haben sich VerwaltungsrichterInnen unter bestimmten Voraussetzungen „der Ausübung ihres Amtes zu enthalten“, ein Recht der Parteien, einen Verwaltungsrichter bzw. eine Verwaltungsrichterin wegen Befangenheit abzulehnen, gibt es allerdings nicht, kritisiert Irmgard Griss laut Parlamentskorrespondenz.

Sie fordert die Regierung daher auf, dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorzulegen, um dieses Defizit zu beheben. Griss ist überzeugt, dass eine der Unparteilichkeit von Gerichten entsprechende Befangenheitsregelung nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit stärken würde, sondern in den Rechtsstaat insgesamt.

Es müsse allerdings gewährleistet sein, dass es nicht zu mutwilligen Prozessverschleppungen kommen kann und Entscheidungsfristen eingehalten werden können.

 

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