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Steuer

Steuern 2019: Mehr Advance Ruling, Stichtag für Jahresbeleg

Wien. 2019 bringt durch Advance Ruling mehr Planungssicherheit für Unternehmen, so Deloitte. An das rote Warnlicht bei der Registrierkasse erinnert BDO.

Für Unternehmen am Standort Österreich bringt 2019 vor allem eines, heißt es bei Beratungsmulti Deloitte: Mehr Planungssicherheit. Gründe dafür seien das im Jahressteuergesetz verankerte Horizontal Monitoring und die Ausweitung des Auskunfsbescheids.

„Die große Steuerreform wird in der Umsetzung zwar noch etwas auf sich warten lassen. Das Jahr 2019 bringt für Unternehmen allerdings auf jeden Fall mehr Rechtssicherheit und Transparenz“, so Herbert Kovar, Partner bei Deloitte Österreich.

Die Ausweitung des Auskunftsbescheids

Bisher waren Rechtsanfragen an das zuständige Finanzamt nur in Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen möglich. Ab Jänner 2019 können verbindliche Rechtsauskünfte zusätzlich für die Bereiche Missbrauchsfälle und internationales Steuerrecht beantragt werden. Dazu zählen auch Fragen zum Thema Verrechnungspreise. Ab 1. Jänner 2020 werden die kostenpflichtigen Auskunftsbescheide dann auf das Umsatzsteuerrecht ausgedehnt.

„Durch die Ausweitung des Advance Rulings werden Unternehmen mehr Klarheit und Rechtssicherheit bekommen. Damit wird in weiterer Folge auch die Planungssicherheit gestärkt. Allerdings sind diese Auskünfte auch mit Kosten verbunden. Der Verwaltungskostenbeitrag reicht von 1.500 bis 20.000 Euro und ist von den Umsatzerlösen des Antragstellers abhängig“, erklärt Kovar. Zukünftig sollen die Auskunftsbescheide bereits innerhalb von zwei Monaten nach Antragsstellung erlassen werden.

Einführung der begleitenden Kontrolle

Auf mehr Transparenz zielt auch eine weitere Maßnahme des Jahressteuergesetzes ab, von der gerade große Unternehmen profitieren. Es wurde eine gesetzliche Grundlage für das bislang als Pilotprojekt durchgeführte „Horizontal Monitoring“ geschaffen. Diese begleitende Kontrolle steht ab 2019 für Großunternehmen zur Verfügung und stellt eine Alternative zur steuerlichen Außenprüfung dar.

Allerdings bringt dies auch mehr Pflichten mit sich: So bestehte  damit eine erweiterte Offenlegungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Zudem gibt es die Verpflichtung, ein Steuerkontrollsystem einzurichten und darüber eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater einzuholen.

Im Rahmen der vierteljährlichen Besprechungen mit Vertretern des zuständigen Finanzamts können offene abgabenrechtliche Fragen, aktuelle Entwicklungen im Unternehmen sowie Entwürfe von Abgabenerklärungen besprochen werden, heißt es.

„Der administrative Aufwand für die Unternehmen steigt durch diese Maßnahme. Im Gegenzug erhalten diese durch die Auskunftserteilung der Abgabenbehörde aber auch mehr Rechtssicherheit. Und genau das brauchen Unternehmen in einem unsicheren geopolitischen Umfeld“, betont Kovar.

Vorsicht Registrierkasse: Der Jahresbeleg ist fällig

Seit der Einführung der Registrierkassenpflicht ist einmal jährlich ein Jahresbeleg zu erstellen und zu prüfen, erinnert BDO in aktuellen Klienteninfos: Die Zeit dafür ist nun wieder einmal gekommen.

Der im Dezember zu erstellende Monatsbeleg stellt gleichzeitig den Jahresbeleg dar. Er müsse nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2018 ausgedruckt und für sieben Jahre aufbewahrt werden.

Im Falle der elektronischen Erstellung des Jahresbelegs durch die Registrierkasse und folgenden Übermittlung über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline kann auf den Ausdruck und die Aufbewahrung verzichtet werden. Allerdings sei die Sicherung der Daten auf einem externen Datenträger (wie immer) empfehlenswert, so BDO.

Die Prüfung des Jahresbeleges mit Hilfe der BMF Belegcheck-App oder automatisiert über ein Registrierkassen-Webservice muss laut BDO dann bis zum 15. 2. 2019 erfolgen.

 

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