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Bildung & Uni, Recht, Steuer

Steuerrechtliche Probleme: So hilft das Fallprüfungsschema

Mario Perl ©Beigestellt

Gastbeitrag. Haben Sie sich bei der Falllösung wieder einmal im Dickicht des Steuerdschungels verlaufen? Steuer-Anwalt und Fachautor Mario Perl („Steuerrecht für die Praxis“) weist mit seinem Fallprüfungsschema den Weg.

Die Zielsetzung ist dabei, steuerrechtliche Problemstellungen einfach zu lösen. Das Fallprüfungsschema liegt auch dem Buch „Steuerrecht für die Praxis“ (Linde) zugrunde und soll helfen, in Studium und Praxis Licht am Ende des Steuerdschungels zu erblicken.

Vier wesentliche Elemente des Steueranspruchs

Jede Menge an Bestimmungen, Ausnahmen und laufenden Änderungen machen das Steuerrecht zu einer schwierigen Materie. Besinnt man sich auf die vier wesentlichen Elemente des Steueranspruchs kann daraus – angewendet in der richtigen Reihenfolge – ein effizientes Fallprüfungsschema abgeleitet werden. Dieses Fallprüfungsschema soll in der Folge anhand dreier Beispiele erläutert werden:

  1. Ertragsteuer (ESt): Herr Tax ist zu 100% Gesellschafter einer GmbH, die einen Gewinn erzielt. Der nach Steuern verbleibende Gewinn wird an Herrn Tax ausgeschüttet.
  2. Umsatzsteuer (USt): Frau Tax ist selbständige Unternehmensberaterin mit einem jährlichen Umsatz von EUR 60.000.
  3. Grunderwerbsteuer (GrESt): Herr Tax verkauft ein Grundstück an eine KG.

I. Erster Prüfungsschritt: das Steuersubjekt

Ausgangspunkt des Fallprüfungsschemas ist die Frage nach dem „Wer?“. Wer ist Steuersubjekt der Steuer?

Steuersubjekt ist die Person, die der Steuer unterliegt und die Steuer daher schulden kann. Steuerschuldner ist grundsätzlich derjenige, der einen Steuertatbestand verwirklicht. Dabei können auch mehrere Personen in Betracht kommen. Der Steuerschuldner ist dabei nicht immer derjenige, der die Steuer auch berechnet und an die Abgabenbehörde abführt (Lohnsteuer durch Dienstgeber zugunsten des Dienstnehmers).

  1. ESt: Aufgrund des Trennungsprinzips bei Körperschaften sind sowohl Herr Tax und die GmbH Steuersubjekte der Ertragsteuer.
  2. USt: Frau Tax ist selbständig beruflich tätig und unterliegt daher als Unternehmerin der Umsatzsteuer.
  3. GrESt: Herr Tax und die KG sind beide zivilrechtlich rechtsfähige Personen und daher Steuersubjekte der Grunderwerbsteuer.

II. Zweiter Prüfungsschritt: das Steuerobjekt

Als zweiter Schritt ist die Frage nach dem „Was?“ zu beantworten. Was unterliegt der Steuer?

Das Steuerobjekt umfasst das Objekt der Besteuerung. Sachverhalte außerhalb des Steuerobjekts sind nicht steuerbar. Sachverhalte innerhalb des Steuerobjekts sind zwar steuerbar, können aber explizit von der Steuer befreit sein (Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer).

  1. ESt: Der Gewinn unterliegt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der GmbH der Ertragsteuer. Erst im Zeitpunkt der Ausschüttung an Herrn Tax unterliegt die Dividende als Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ihm der Ertragsteuer.
  2. USt: Die Umsätze von Frau Tax unterliegen der Umsatzsteuer.
  3. GrESt: Der Abschluss des Kaufvertrages über das Grundstück unterliegt der Grunderwerbsteuer.

III. Dritter Prüfungsschritt: die Steuerermittlung

Die dritte Frage im Prüfungsschema lautet: Wie wird die Steuer ermittelt bzw wie hoch ist die Steuer?

Eine Steuer ermittelt sich grundsätzlich aus

  • dem anzuwendenden Steuersatz,
  • multipliziert mit der Bemessungsgrundlage.

Der anwendbare Steuersatz ist ein Prozentanteil der Bemessungsgrundlage und ist entweder fix oder ergibt sich aufgrund eines progressiven Steuertarifs, wonach der anzuwendende Steuersatz von der Höhe der Bemessungsgrundlage abhängt. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich grundsätzlich aus einem zahlenmäßigen Wert, abgeleitet vom Steuerobjekt (Einkommen, Entgelt, Vermögenswert, Gegenleistung, Summe der Arbeitslöhne).

  1. ESt: Der Gewinn ist Bemessungsgrundlage und unterliegt dem 25% Körperschaftsteuersatz. Der Ausschüttungsbetrag unterliegt bei Herrn Tax dem besonderen Steuersatz von 27,5%.
  2. USt: Die Umsatzsteuer ermittelt sich aus dem Entgelt der einzelnen Umsätze und dem Normalsteuersatz von 20%.
  3. GrESt: Die Grunderwerbsteuer beträgt für entgeltliche Erwerbe 3,5% der Gegenleistung.

IV. Vierter Prüfungsschritt: die Steuererhebung

Als letzter Schritt verbleibt die Frage, wie die Steuer an die zuständige Abgabenbehörde gelangt.

Dabei ist die Mitwirkung sowohl des Steuerschuldners als auch anderer Personen notwendig. Als Erhebungsformen kommen Selbstberechnung, Abzugsteuern, Vorauszahlung, Veranlagung und Festsetzung in Betracht.

  1. ESt: Die Erhebung der Körperschaftsteuer bei der GmbH erfolgt durch regelmäßige Vorauszahlungen mit nachfolgender Veranlagung aufgrund einer Steuererklärung. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen von Herrn Tax wird durch die GmbH im Wege des KESt-Einbehalts bewirkt.
  2. USt: Frau Tax hat regelmäßig eine Voranmeldung mit Vorauszahlungen zu leisten. Zu Beginn des nächsten Kalenderjahres erfolgt eine Veranlagung aufgrund einer Umsatzsteuererklärung.
  3. GrESt: Die Grunderwerbsteuer wird entweder durch den Rechtsanwalt oder Notar im Wege der Selbstberechnung abgeführt oder durch die Beteiligten im Wege einer Abgabenerklärung mit nachfolgender Festsetzung.

V. Anwendung des Fallprüfungsschemas auf andere Rechtsgebiete?

Was für das Steuerrecht geeignet ist, könnte auch in anderen Rechtsgebieten einsetzbar sein.

So wären im Zivilrecht denkbare Prüfungsschritte: Rechtssubjekt (volljährige natürliche Person), Rechtsobjekt (Schadendersatzanspruch), Ermittlung/Höhe (Vertrauensschaden) und Durchsetzung (zivilrechtliche Klage). Im öffentlichen Recht könnten Prüfungsschritte wie folgt aussehen: Rechtssubjekt (Betriebsanlageninhaber), Rechtsobjekt (Inbetriebnahme der Betriebsanlage), Voraussetzungen zur Erlangung des Rechts (Betriebsanlagengenehmigung) und Durchsetzung (Verwaltungsverfahren).

Damit wären auch in anderen Rechtsgebieten die maßgeblichen Fragen nach dem Wer?, Was?, Wieviel? und Wie? effizient beantwortet.

Das Fallprüfungsschema im Überblick:

Das Fallprüfungsschema im Überblick ©Perl

Autor MMag. Dr. Mario Perl, LL.M., CPA, ist auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt in Wien, Lektor und Autor des Fachbuches „Steuerrecht für die Praxis“ (Linde Verlag).

Link: Linde Verlag

Link: perl-law

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