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Motor, Recht, Tipps

Verkehrsrecht: Welche neuen Regeln für Autofahrer gelten

©ejn

Auto. Der 1. Jänner 2019 bringt Neuerungen für Autofahrer – vom Rechtsabbiegen bei Rot als Feldversuch bis zum legalen Auto(bahn)piloten.

Folgende Neuerungen stehen laut Automobilklub ARBÖ jetzt ins Haus:

  • Autobahnpilot: Künftig muss der Fahrer, dessen Fahrzeug mit einem aktivierten Fahrassistenzsystem ausgestattet ist, auf Autobahnen das Lenkrad nicht mehr mit mindestens einer Hand festhalten. Das System muss jedoch über eine Notfallvorrichtung zur Deaktivierung verfügen und der Lenker muss im Notfall unverzüglich die Lenkaufgaben wieder übernehmen können.
  • Einparkpilot: Erlaubt sind künftig Systeme, die sämtliche Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken des Fahrzeuges mittels automatischer Lenkfunktion übernehmen können. Der Lenker ist von der Verpflichtung den Lenkerplatz einzunehmen enthoben, muss sich aber in Sichtweite des Fahrzeuges befinden und über eine Notfallvorrichtung das System sofort deaktivieren können.
  • Führerscheinprüfung: Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt und erwischt wird, darf erst nach neun Monaten abermals antreten. Diese Änderung wurde notwendig, weil immer öfter Führerscheinprüflinge mittels Minikamera und Headset unerlaubt externe Hilfe in Anspruch nahmen. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Fahrprüfung in türkischer Sprache abzuhalten.
  • Moped-Führerscheinprüfung: Die Theorieprüfung für den Mopedschein (Führerscheinklasse AM) wird frühestens Anfang April 2019 auf einen Computertest umgestellt. Damit soll die Qualität der Ausbildung und der theoretischen Prüfung verbessert werden.
  • Rettungsgasse: Das Befahren der Rettungsgasse wird ein Vormerkdelikt. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 2.180 Euro. Auch einspurige Kraftfahrzeuge können von dieser neuen Regelung betroffen sein, nämlich dann, wenn sie bei der unerlaubten Durchfahrt ein Einsatzfahrzeug behindern.
  • Pilotversuch Rechtsabbiegen bei Rot: Mit 1. Jänner 2019 hat der Pilotversuch „Rechtsabbiegen bei Rot“ an drei Kreuzungen in Linz begonnen: Weißenwolffstraße / Garnisonstraße / Derfflingerstraße /Nietzschestraße (Kaplanhofviertel); Wiener Straße / Ennsfeldstraße (Stadtteil Ebelsberg); Dornacher Straße / Johann-Wilhelm-Klein-Straße (Stadtteil St. Magdalena). Das Institut für Verkehrswissenschaften der Technischen Universität Wien wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung des Pilotversuchs „Rechtsabbiegen bei Rot“ beauftragt.
  • Ausweitung der Teststrecken für Tempo 140: Nachdem 2018 der Testbetrieb für Tempo 140 auf dreispurigen Autobahnen getestet wurde, soll die Tempoerhöhung 2019 auch auf zweispurigen Abschnitten getestet werden. Welche Abschnitte dafür geeignet sind, wird allerdings noch evaluiert.

Link: ARBÖ

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