Urteil. Das Kartenbüro Ö-Ticket muss diverse Kundengebühren zurückzahlen. Der VKI hat dafür einen Mustertext veröffentlicht.
Das Kartenbüro Ö-Ticket muss einige Gebühren zurückzahlen, die es von Konsumentinnen und Konsumenten verlangte, damit diese überhaupt zu ihren Eintrittskarten kommen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte diese Praxis als ungesetzlich angesehen und daraufhin geklagt.
Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem VKI im Vorjahr recht. Das Urteil ist rechtskräftig. Der VKI bietet nun einen Mustertext zur Rückforderung an.
Wann man betroffen ist
Konkret handelt es sich laut VKI um folgende fünf Gebühren:
- Gebühr für „print@home“ (2,50 EUR)
- Gebühr für „mobile tickets“ (2,50 EUR)
- Ticket-Hinterlegung an der Abendkassa (2,90 EUR)
- Ticket in einer Libro-Filiale (1,90 EUR)
- Ticket im oeticket Center (1,90)
Laut VKI können die Gebühren auch in anderer Höhe angefallen sein, sie können trotzdem zurückgefordert werden. Entscheidend ist demnach nicht die Höhe, sondern dass es sich inhaltlich um genau diese Gebühren handelt.
Auf andere Kosten erstreckt sich die Rückforderbarkeit nicht, insbesondere nicht auf den Versand nach Hause („Versand innerhalb Österreichs“, „Versand weltweit“).
Link: VKI (Ö-Ticket)