Wien. Bei Zweifel an der Bonität von Schuldnern kann man ab 2019 wieder ins Exekutionsregister einsehen, heißt es beim Verlag Manz.
Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 (IRAG 2017) sieht eine entsprechende Änderung vor. Aus diesem Grund ist es ab 2019 wieder möglich, via Manz InfoDienste Einblick in das Exekutionsregister zu nehmen, so der Fachverlag.
Der Kreis der Befugten
Abfrageberechtigt sind demnach Rechtsanwälte und Notare – als Vertreter von Gläubigern – sowie Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger.
Link: Manz