Bankgeschäfte. Seit Jahresanfang 2019 gelten EU-weit vereinheitlichte Begriffe im Geldverkehr. Statt „Kontopaket“ muss es jetzt etwa Kontoführung heißen.
Durch die Verbraucherzahlungskonto-Dienstverordnung wurden ausgewählte Begriffe EU-weit vereinheitlicht und sind nun auch auf österreichischen Kontoauszügen ersichtlich, heißt es etwa bei der Bank Austria. Die EU erhofft sich davon wie so oft mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucher.
Die neue Sprachregelung
So treten an die Stelle von „Manipulationsgebühr“ oder „Kontopaket“ nun die Begriffe „Kontoführung“ bzw. „Kontoführungsgebühr“. An die Stelle der „Zahlungsanweisung“ tritt die „Überweisung“ und an die Stelle der BankCard die Debitcard. In Österreich wurde die Begriffsregelung per Verordnung der Finanzmarktaufsicht FMA umgesetzt.
Link: Bank Austria
Link: FMA