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Business, Motor, Steuer, Tipps

Förderprämie für E-Autos: Ab 2019 gibt es 3.000 Euro

Wien. Das Förderpaket für E-Mobilität wird adaptiert fortgesetzt: Bei E-Autos gibt es ab 2019 nur noch 3.000 Euro. Bei E-Bikes und Ladestationen ist man spendabler.

Die neue Regierung – konkret Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger und Verkehrsminister Norbert Hofer – setzt das Förderpaket für E-Mobilität leicht adaptiert fort: So wird die Förderprämie für Konsumenten von bisher bis zu 4.000 auf 3.000 Euro gesenkt, was der bisherigen Förderhöhe bei Pkw im Unternehmenseinsatz entspricht. Gleichzeitig zeigt man sich bei Ladestationen und E-Bikes teilweise spendabler.

Unter bestimmten Umständen gibt es künftig auch mehr Geld für Unternehmen. Einen Überblick über die bisherige – und demnächst neue – Fördersituation bietet etwa help.gv.at. sowie das Umweltförderungen-Portal www.umweltfoerderung.at.

Die Neuauflage des Förderpakets umfasst laut den Angaben ein Fördervolumen von 93 Mio. Euro für die kommenden zwei Jahre und wird von den beiden Ministerien in Partnerschaft mit den Automobil- und Zweiradimporteuren sowie dem Sportfachhandel finanziert – so wie schon der Vorgänger.

E-Autos sind für kurze Wege die bessere Lösung

„E-Mobilität ist einer der wichtigsten Teile der Verkehrswende. Die meisten Wege sind verhältnismäßig kurz und können problemlos mit E-Fahrzeugen zurückgelegt werden“, so Köstinger.

Das E-Mobilitätspaket sei schon bisher ein Erfolgsmodell gewesen, werde nun aber weiter verbessert. „Österreich ist bei Neuzulassungen in Europa ganz weit vorne. Wir wollen noch weiter ausbauen. E-Mobilität ist sauber, bequem und ein wichtiger Faktor beim Klimaschutz“, so Köstinger.

„Die Elektro-Fahrzeuge der neuen Generation bieten tollen Komfort und haben immer größere Reichweiten. Das macht sie als umweltfreundliche Alternative zu Benzin- und Diesel-Fahrzeugen immer beliebter“, sekundiert Verkehrsminister Norbert Hofer. „Die Fortsetzung der Förderung beim Ankauf von Fahrzeugen mit Elektromotor ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung unserer Klima- und Energieziele.“

Wie die Förderung aussieht

Das neue Förderprogramm unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom alten:

  • So werden Pkw mit Elektroantrieb mit 3.000 Euro gefördert (bisher bis zu 4.000 Euro). Möglicherweise legen einzelne Bundesländer noch etwas drauf: So gab es bisher 1.000 Euro extra vom Land Niederösterreich und der Steiermark.
  • Nicht mehr förderfähig sind Diesel-Plug-in-Hybride.
  • Neu ist – bei privaten Antragstellern – die Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 Euro (bisher galt eine 50.000 Euro-Grenze für den Brutto-Listenpreis ohne Extras). Damit sind sehr hochpreisige Fahrzeuge nicht mehr förderfähig. Das betrifft US-Hersteller Tesla, aber auch die neuen europäischen Herausforderer in der Oberklasse wie Mercedes EQC (soll 2019 ab 70.000 Euro angeboten werden) und Audi e-tron (kostet in Österreich ab 82.000 Euro).
  • Die Förderung von Heimladestationen (Wallbox) ist ebenso neu wie die Erhöhung der Förderung von 200 auf 600 Euro für die Installation von Ladestationen in Mehrparteienhäusern.
  • Für E-Zweiräder wurde die Förderung in der Klasse L3e von bisher 750 auf nunmehr 1.000 Euro erhöht.
  • Neu ist auch die erstmalige Fördermöglichkeit von E-Transporträdern für Private in der Höhe von 400 Euro.

Die Förderung bei Unternehmen

Im Fördersegment „Unternehmen, Gemeinden, Vereine“ gibt es ebenso neue Fördersätze:

  • Die Förderung für leichte E-Nutzfahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen wird von bisher 3.000 Euro auf künftig 5.000 Euro erhöht.
  • Leichte E-Nutzfahrzeuge größer als 2,5 Tonnen können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, Elektro-Kleinbusse (M2) mit bis zu 20.000 Euro.
  • Elektro-Fahrräder können – bei einer Mindestankaufsmenge von 10 Stück – mit 200 Euro pro Fahrrad gefördert werden, E-Transporträder auch in diesem Bereich mit 400 Euro.
  • Bei den E-Nutzfahrzeugen gibt es – je nach Kategorie – verschiedene Fördersätze. Die Klasse N2 kann mit 20.000 Euro gefördert werden, N3 mit maximal 50.000 Euro. E-Busse für bis zu 39 Personen mit 60.000 Euro, E-Busse mit mehr als 39 Personen Transportvolumen mit bis zu 100.000 Euro (bisher 60.000 Euro).

Lob für die Fortsetzung der Förderaktion kommt von der Industriellenvereinigung (IV): In den kommenden Jahren werde eine Vielzahl an neuen E-Modellen auf den Markt kommen, die aufgrund ihrer erhöhten Reichweiten durchaus alltagstauglich seien. Das liege in erster Linie auch an den strengen CO2-Flottenvorgaben, welche die Automobilhersteller einhalten müssen.

Die Förderung bei Ladestationen

Öffentlich zugängliche Ladestationen werden künftig mit folgenden Beträgen gefördert:

  • Wallbox, Standsäule bis 3,7 KW oder zwischen 3,7 und 22 KW: 200 Euro
  • Standsäule Normalladen (3,7 bis 22 KW): 1.000 Euro
  • Standsäule beschleunigtes Laden (22 bis 43 KW): 2.000 Euro
  • Schnellladen mehr als 43 KW: 10.000 Euro
  • Schnelladestation Nutzfahrzeuge (mehr als 150 KW): 20.000 Euro

Die Förderhöhen sind generell mit max. 30% der förderfähigen Kosten begrenzt. Einreichungen sind ab dem 1. März 2019 auf www.umweltfoerderung.at möglich.

Eine Zwischenbilanz – und wer die Rechnung bezahlt

Von den 93 Mio. Euro für zwei Jahre werden 25 Mio. Euro vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, 40,5 Mio. Euro vom Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie sowie 27,5 Mio. Euro von den Automobil- und Zweiradimporteuren bzw. dem Sportfachhandel getragen.

Die Bilanz der letzten beiden Jahre (Paket 2017 & 2018) sieht laut den Ministerien so aus:

  • 14.300 Anträge für E-Pkw und E-Zweiräder wurden eingebracht; davon ca. je die Hälfte von Privatpersonen und Unternehmen.
  • Bei den Autos entfielen rund 88% der Anträge auf Pkw mit reinem Elektroantrieb und ca. 12 % auf Plug-In Hybride und Range-Extender.

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