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Autos: Pickerl-Datenbank nach §57a wird teilöffentlich

Kfz-Daten. Eine geplante Kraftfahrgesetz-Novelle soll Österreichs $57a-„Pickerl“ gegen Gebühr öffentlich machen, ist aber umstritten.

Die geplante Kraftfahrgesetz-Novelle soll dem Betreiber der Begutachtungsplaketten-Datenbank, der Firma ZBD Verwaltung, den Online-Verkauf der Daten ermöglichen.

Die Datenbank selbst gibt es laut den Angaben seit 2014, sie enthält die Daten der „Pickerl“-Überprüfungungen (also Kfz-Überprüfung nach Pararagraf-57a Kraftfahrgesetz, KFG).

Was in der Datenbank steht

Konkret gespeichert werden jene Gutachten, auf deren Basis das weiße bzw. grüne Pickerl für die Windschutzscheibe vergeben wird. Eingetragen werden die Daten von den zugelassenen Fachbetrieben, die die Überprüfung vornehmen.

Die SPÖ wittert darin auch Daten, die über das Verhalten des Autobesitzers oder der Autobesitzerin Auskunft geben, und vermutet geplante „Geschäftemacherei“, so Berichte von Die Presse bzw. ORF: So vermisst SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger überhaupt eine gesetzliche Begründung, warum der Zugriff ermöglicht werden soll.

Bis jetzt war es anscheinend so, dass nur Behörden – vor allem Polizei und Zulassungsstellen – Einsicht nehmen konnten. Da Daten aber bekanntlich das neue Öl sind, soll sich das wohl mit der Novelle ändern.

Für die Ära der DSGVO scheint man sich dabei etwas überlegt zu haben: Demnach sollen die verkauften Daten pseudonymisiert werden. Freilich sind nach DSGVO auch pseudonymisierte Daten – bei denen z.B. eine Kennnummer an die Stelle des persönlichen Namens tritt – grundsätzlich geschützt, auch wenn die Methode das Risiko für die Betroffenen senkt: Das Datenschutz-Thema könnte also durchaus noch für Diskussionen sorgen und ist auch für die User, die Pickerl-Daten einkaufen, beachtenswert.

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