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Bildung & Uni, Recht

Brennpunkte des neuen Erbrechts kommentiert

©Manz

Buch. Seit zwei Jahren gilt das neue Erbrecht in Österreich. Ein Kommentar von Rudolf Welser widmet sich der aktuellen Rechtslage.

Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 trat am 1. 1. 2017 eine umfassende Reform des Erbrechts in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die §§ 531 – 824 ABGB, heißt es beim Verlag Manz.

Neben inhaltlichen Änderungen wurde vom Gesetzgeber eine neue Gesetzessystematik geschaffen, die mit einer Vielzahl von Neunummerierungen einhergeht. Der vorliegende Kommentar behandelt eben jene §§ 531 – 824 ABGB und im Anhang ergänzend die relevanten Bestimmungen des AußStrG.

Der Autor

Verfasser em. o. Univ.-Prof. DDr. hc. Dr. Rudolf Welser war von 1971 bis 2007 Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien und leitet seither die Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Uni.

Link: Manz

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