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Business, Recht, Tech

Internet Provider erstatten Selbstanzeige wegen Piraterie

Maximilian Schubert ©Wilke / ISPA

Wien. Österreichs Regeln für Netzsperren sind viel zu vage, so der Internet Provider-Verband ISPA. Daher hat man sich nun selbst angezeigt – mit Erfolg, wie es heißt: Eine gesetzliche Klärung soll kommen.

Das österreichische Urheberrecht ist ausgesprochen vage, wenn es darum geht, Internet Service Provider zum Sperren von Webseiten zu verpflichten, und beschäftigt auf Drängen der Betreiber seit rund zehn Jahren eine Vielzahl nationaler wie internationaler Gerichte, beklagt die Branchenvereinigung ISPA. Auch politisch ist das Thema – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der laufenden EU-Debatte über Netzsperren, Uploadfilter & Co – heiß umstritten.

Seit Ende 2018 ist die rechtliche Auseinandersetzung um diese sogenannten Netzsperren nach einer Entscheidung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) um eine schillernde Facette reicher: Zahlreiche Provider haben im Ringen um Rechtssicherheit bei der Behörde gegen sich selbst Anzeige erstattet mit dem Ziel, die Behörde zur Beschäftigung mit diesem äußerst kontroversiellen Thema anzuregen, so die ISPA.

„Mutiger und ungewöhnlicher Schritt“

„Die Entscheidung der Provider zur Selbstanzeige mag auf den ersten Blick verwundern. Die Selbstanzeige öffnet aber hoffentlich bei vielen mit dem Thema betrauten Personen die Augen dafür, wie unklar und geradezu besorgniserregend die Situation hierzulande ist“, meint Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA.

Konkret beschäftigt die Behörde dabei folgende Frage: Genügt die formlose Aufforderung eines Rechteinhabers an einen Provider, um eine Netzsperre durchzusetzen? Die TKK hat laut ISPA nun insgesamt sieben Entscheidungen gefällt (R 2/18 u.a.) und dabei festgehalten, dass jede Sperre ein Aufsichtsverfahren gegen den Provider nach sich ziehen wird, und, sofern keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, sogar eine vollinhaltliche telekomrechtliche Prüfung durch die Behörde stattfinden muss.

Einer formlosen Sperre auf Zuruf durch die Rechteinhaber wurde somit eine klare Absage erteilt. Vor diesem Hintergrund regt die Regulierungsbehörde an, für die Problematik der Netzsperren eine saubere gesetzliche Lösung mit einem geregelten Verfahren vorzusehen, so ISPA weiter.

Netzsperren sind Grundrechtseingriffe

Über die Deutlichkeit der TKK-Entscheidung zeigt sich Schubert erfreut und zufrieden: „Aus Sicht der ISPA ist damit ein weiteres, klares Signal gesetzt worden, dass Netzsperren einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellen. Sich in einer so sensiblen Angelegenheit auf ein formloses System der ‚Sperre auf Zuruf‘ zu verlassen, wie es sich die Rechteinhaber gewünscht haben, ist mit den Grundsätzen eines modernen Rechtsstaates schlichtweg unvereinbar.“

Es liege nun am Gesetzgeber unter Wahrung der betroffenen Grundrechte eine Lösung zu finden, die den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt. Um in der Frage der Netzsperren endlich Klarheit zu schaffen, lautet die Forderung der Provider, dass eine unabhängige, richterliche Stelle vorab die Rechtmäßigkeit der Sperre bestätigt und gewährleistet, dass der Eingriff in zeitlicher als auch in technischer Hinsicht auf das absolut notwendige Minimum begrenzt wird.

Zudem müssen Nutzerinnen und Nutzer klar nachvollziehen können, warum gesperrt wird, und dadurch die Möglichkeit bekommen, die Sperre direkt bei der entscheidenden Stelle zu bekämpfen. Ferner müssen die Provider für ihre Kosten entschädigt werden und vor allfälligen Klagen Dritter geschützt werden, fordert die ISPA.

Link: ISPA

Link: Telekom-Control-Kommission bei der RTR

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