Der VwGH musste die Frage beantworten, ob nach Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlte Karenzentschädigungen als Ruhe- und Versorgungsbezüge von der Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag sowie dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag auszuscheiden sind (Beitrag: Dr. Christian Wesener). Vor dem BFG war strittig, ob eine 46-jährige Frau Ausgaben iHv € 71.071,– für eine In-vitro-Fertilisation in New York als außergewöhnliche Belastung abziehen kann (Zusammenfassung: Dr. Clemens Endfellner).
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