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Bildung & Uni, Recht

Uni Wien bei erstem Jus-Aufnahmetest großzügig?

©ejn

Wien. Heuer findet am Wiener Juridicum erstmals ein Aufnahmetest statt. Die Uni will dabei bis zu 1.980 neue Jus-Studierende zulassen.

Ab dem Wintersemester 2019/2020 können an Österreichs Universitäten erstmals Aufnahmeverfahren für Rechtswissenschaften durchgeführt werden. Wie die Uni Graz und die WU Wien (Wirtschaftsrecht) will auch die Uni Wien von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Allerdings hat man zum Start die Hürde niedrig angesetzt, so eine Sprecherin gegenüber dem ORF.

Konkret wird das Wiener Juridicum (Uni Wien) im Wintersemester 1.980 Plätze bereitstellen. Zum Vergleich: Im Wintersemester 2017 begannen 1.932 Studierende neu. Kommt es zu keiner Steigerung, müsste also gar kein Aufnahmetest durchgeführt werden, denn ebenso wie bei den anderen Unis ist er auch am Juridicum mehrstufig: Nur wenn es mehr BewerberInnen als neue Studienplätze gibt, wird ein Test durchgeführt. Und die Uni Wien rechne nicht damit, dass es tatsächlich heuer zu einer Aufnahmeprüfung kommt.

Die Anmeldung startet am 1. März

Klar ist: Die Anmeldung zum Studium (und der damit verbundene Obolus von 50 Euro) müssen erledigt werden, sonst gibt es auch ohne Prüfung keine Inskription. Weitere Informationen stellt die Uni auf ihrer Seite für Aufnahme-/Eignungsverfahren bereit. Demnach startet das Anmeldeverfahren für Rechtswissenschaften konkret am 1. März 2019 und ist bis 15. Mai 2019 möglich. Der Kostenbeitrag von 50 Euro ist bei der Registrierung zu entrichten. Wenn ein Aufnahmetest entgegen den aktuellen Prognosen doch durchgeführt werden muss, so wird dieser am 4. Juli 2019 stattfinden.

Die Schritte im Aufnahmeverfahren im Einzelnen (Quelle: Uni Wien)

  • Schritt 1: Online-Self-Assessment (OSA). Soll die Selbsteinschätzung im Sinne der persönlichen und fachlichen Eignung für das jeweilige Studium fördern, fließt laut den Angaben aber nicht in die Bildung der Rangreihen für die Vergabe der Studienplätze ein.
  • Schritt 2: Registrierung und Antrag auf Zulassung. Mit dem OSA-Code aus Schritt 1 sind Studienwahl und Antrag auf Zulassung über einen vom Studierenden zu erstellenden Online-Account möglich. Damit verbunden ist die Bezahlung des Kostenbeitrags von 50 Euro.
  • Schritt 3: Schriftlicher Aufnahmetest. Nur wenn die Zahl der BewerberInnen die der Studienplätze übersteigt. Einige Tage nach Ende der Registrierungsfrist werden Studierende laut Uni per E-Mail darüber informiert, ob der schriftliche Test stattfinden wird. Spätestens 14 Tage vor dem Termin kommt eine weitere E-Mail mit Informationen zum Ablauf des Aufnahmetests und einen Link zur Einlassbestätigung. Ohne die Einlassbestätigung ist eine Teilnahme am Aufnahmetest nicht möglich, so die Uni.

Die reine Testzeit ist mit zwei Stunden veranschlagt, die Ergebnisse sollen rund 14 Tage später feststeheen.

Wieso knapp 2000 Studienplätze?

Die maximale Aufnahmezahl orientiert sich laut Uni Wien übrigens nicht direkt an der Zahl der Neueinsteiger, sondern an der für die Uni wichtigeren Zahl der „prüfungsaktiv Studierenden“: Das sind jene, die tatsächlich regelmäßig zu Prüfungen antreten – rund 2.000 sind das laut den Angaben am Wiener Juridicum.

Link: Uni Wien (Juridicum)

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