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Recht

Nationalrat beschließt Vorkehrungen für Brexit-Notfall

Wien. Sollte Großbritannien am 29. März 2019 ohne Abkommen aus der EU austreten, tritt in Österreich ein spezielles Brexit-Gesetz für den Notfall in Kraft.

Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss ist Österreich so gut es geht gewappnet, meinte Europa- und Kanzleramtsminister Gernot Blümel heute im Nationalrat. Die entsprechenden gesetzlichen Vorkehrungen wurden mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und der Liste Pilz beschlossen.

Anderer Meinung ist hingegen die SPÖ, der das Brexit-Begleitgesetz zu kurz greift. Sie vermisst Vorkehrungen etwa bei den Sozial- und Pensionsversicherungen und spricht von einer „Beruhigungspille“ für die Bevölkerung, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Brexit-Begleitgesetz greift im Fall eines „No Deal“

Das Brexit-Begleitgesetz sei ein Placebo mit dem Versuch, der Bevölkerung zu suggerieren, dass alles in Ordnung sei, bekrittelte Peter Wittmann (SPÖ) die von der Regierung ausgearbeiteten gesetzlichen Regelungen für den Fall eines harten Brexit. Von allen Gesetzen, die es in Österreich gibt, seien nur 16 geändert worden, in fünf davon gebe es eine Verordnungsermächtigung für Minister, ohne zu wissen, wofür, so die weitere Kritik des SPÖ-Abgeordneten.

Seiner Meinung wird für den Ernstfall zu wenig Vorsorge getroffen, schon jetzt würden Probleme auf der Hand liegen, die das Brexit-Gesetz nicht abdeckt. Vonseiten des Wirtschafts- und Umweltministeriums habe es beispielsweise keine einzige Regelung in das Sammelgesetz geschafft.

Zu hinterfragen ist Wittmann zufolge außerdem, warum das Innenministerium im Brexit-Begleitgesetz von „zukünftigen weiteren Austritten“ spricht. „Das ist die Denkweise der FPÖ“, kritisierte er. Diese sei nur an einer Auflösung der EU interessiert, wie Wittmann mit Verweis auf einen 2016 von den Freiheitlichen eingebrachten Antrag für eine Öxit-Volksabstimmung sagte.

Auch seine Fraktionskollegin Selma Yildirim (SPÖ) mahnte von der Regierung ein, Schäden bestmöglich von betroffenen BürgerInnen abzuwenden und ihre Rechte zu schützen. In der derzeitigen Situation sei das nämlich nicht der Fall, die Regierung bleibe entgegen ihrer öffentlichen Ankündigungen säumig. Es gehe immerhin um existentielle Fragen wie Sozialversicherungs- und Pensionsansprüche oder das Aufenthaltsrecht. Das Brexit-Gesetz lässt ihrer Meinung viele Bereiche ungeregelt.

Entgegen der SPÖ-Kritik meinte Europa- und Kanzleramtsminister Gernot Blümel, dass von den Ministerien und Sozialpartnern alle Gesetze hinsichtlich notwendiger Brexit-Vorkehrungen durchforstet worden seien. Das Begleitgesetz sei auch mit der Kommission durchbesprochen worden, diese habe keine Beanstandungen geäußert. „Es ist eine Katastrophe, dass die Briten die Union verlassen“, so Blümel, der Schaden müsse so gering wie möglich gehalten werden.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) beklagte, dass Großbritannien seit seinem Nein zum Austrittsvertrag im britischen Unterhaus für Bürger und Unternehmen Chaos produziere. Als besonders positiv bewertete der Abgeordnete, dass die Mitgliedsländer der verbleibenden EU27 mit einer Stimme sprechen.

Wer ist schuld am Brexit?

Die Debatte über das Brexit-Begleitgesetz war im Nationalrat insbesondere geprägt von gegenseitigen Anschuldigen und der Frage, wer für den Austritt Großbritanniens aus der EU verantwortlich ist.

Die Kernfrage sei nämlich, ob die EU eine Mitverantwortung am Brexit hat, wie der Freiheitliche Markus Tschank in den Raum stellte. Dass die FPÖ jemals einen Öxit gefordert hätte, wie von der SPÖ angesprochen, sei jedenfalls „grundlegend falsch“. Es gehe um die strategische Ausrichtung der EU. Wer Europa liebt, müsse bei Fehlentwicklungen Kritik üben, so der Abgeordnete. Die Willkommenspolitik der deutschen Kanzlerin Angela Merkel spalte die Gesellschaft bis heute.

ÖVP-Abgeordneter Josef Lettenbichler (ÖVP) schloss sich der EU-Schuldzuweisung der FPÖ teilweise an. Die Verantwortung dürfe nicht nur im Vereinigten Königreich gesucht werden, sondern auch in der EU selbst. Diese habe in den vergangenen Jahren auch Fehler gemacht, eine Tendenz, die auch der ÖVP nicht gefallen habe. Sein Fraktionskollege Wolfgang Gerstl (ÖVP) erinnerte an die Migrationswelle nach Europa 2015. Dadurch seien viele Menschen in Großbritannien verunsichert worden und seien dann Populisten aufgesessen.

„Nicht die EU oder Angelka Merkel sind schuld am Brexit, sondern rechte und konservative PolitikerInnen, die die Leute belogen haben“, hielt Claudia Gamon von den Neos dagegen. Eine populistische und machtgierige Politik habe zu verantworten, dass die Chancen von hunderttausenden jungen EuropäerInnen einfach vom Tisch geschoben werden. Die Menschen seien über die Folgen des Brexit belogen worden, nun werde es für die Briten außerhalb der EU aber teuer. Insbesondere Desinformation habe dabei eine wichtige Rolle gespielt. „Wir müssen aufhören damit, die EU für Dinge verantwortlich zu machen, für die wir selbst die Verantwortung tragen“, appellierte Gamon.

Verwundert über den Inhalt der Debatte zum Brexit-Begleitgesetz zeigte sich ÖVP-Abgeordneter Martin Engelberg (ÖVP). Es sei im Moment die Aufgabe des Parlaments, den 10.000en Betroffenen Klarheit zu verschaffen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit zu geben, als zu analysieren, wer schuld am Brexit hat. Für fahrlässig hätte es Engelberg gehalten, das Begleitgesetz zu einem späteren Zeitpunkt auf den Weg gebracht zu haben. „Wir wissen fast stündlich nicht, was in London passiert“, so der Abgeordnete. Laut seinen Informationen werden die österreichischen Bürger auch im Fall eines harten Brexit mit den weitgehend gleichen Rechten im Vereinten Königreich leben können.

Österreichs Vorkehrungen für einen ungeregelten Brexit

Im Brexit-Begleitgesetz geht es insbesondere um den Aufenthaltsstatus von in Österreich lebenden britischen StaatsbürgerInnen, Bestimmungen für Studierende sowie Übergangsregelungen für britische Gesellschaften, die im Vereinigten Königreich registriert sind und einen Verwaltungssitz in Österreich haben.

Auch für heimische Vorsorgekassen und Versicherungen, die in britische Kapitalanlagefonds investiert haben, sind Übergangsfristen vorgesehen. Wirksam werden sollen die einzelnen Bestimmungen nur dann, wenn kein Vertrag zwischen der EU und Großbritannien über den Brexit zustande kommt.

Die Regierung geht davon aus, dass vom Brexit rund 11.000 in Österreich gemeldete britische StaatsbürgerInnen und ihre drittstaatsangehörigen Familienmitglieder betroffen sind. Ihnen soll die vereinfachte Erlangung eines Aufenthaltstitels nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz mit freiem Arbeitsmarktzugang ermöglicht werden. Wer sich Ende März 2019 schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufgehalten hat, soll demnach auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ umsteigen können. Den anderen steht ein erleichterter Zugang zur „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ offen.

Laut Erläuterungen wird in den meisten Fällen nur zu prüfen sein, ob die betreffende Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt. Beantragt werden muss der neue Aufenthaltstitel innerhalb von sechs Monaten nach dem Brexit.

Ergänzend zum Brexit-Begleitgesetz wurde auch eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes beschlossen, der eine Übergangsbestimmung für fondsgebundene Lebensversicherungen vorsieht. Damit will man vermeiden, dass Anteile an bestimmten britischen Kapitalanlagefonds bis zum Wirksamwerden des Austritts möglicherweise unter Verlusten veräußert werden müssen.

Link: Parlament

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