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Recht

Der Karfreitag wird zum persönlichen Feiertag

Wien. Alles  anders am Karfreitag: Statt der angedachten Halbtagsregelung wird ein Urlaubstag zum „persönlichen Feiertag“.

Nur einen Tag nach der Präsentation der neuen Karfreitags-Regelung hat der Nationalrat nun mit den Stimmen der Regierungsparteien den entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst. ÖVP und FPÖ stimmten im Plenum dafür, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein wahlweiser „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Das heißt, jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm bzw. ihr jedenfalls Urlaub zu gewähren ist. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Es sei ihnen wichtig gewesen, ein Einvernehmen mit der evangelischen und der katholischen Kirche herzustellen, so die Regierungsparteien. Bekanntlich hatten die Kirchen vehement gegen den angedachten „halben Feiertag“ protestiert.

Kein Frieden mit der Opposition

Heftig kritisiert wurden die neuen gesetzlichen Bestimmungen von der Opposition. Ein Antrag der SPÖ, den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag für alle zu erklären, fand allerdings ebenso wenig eine Mehrheit wie weitere Oppositionsanliegen. Dabei ging es der Parlamentsfraktion Jetzt um eine Pauschalentschädigung für in der Vergangenheit diskriminierte Arbeitnehmer. Die NEOS wollten die Streichung des freien Karfreitagnachmittags im Bundesdienst erreichen.

Besondere Empörung bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz löste der Umstand aus, dass die Koalitionsparteien den konkreten Gesetzestext erst wenige Stunden vor der Nationalratssitzung vorgelegt hatten. Was der Gültigkeit der Abstimmung allerdings keinen Abbruch tut.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sah jedenfalls keine Veranlassung, den Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung zu nehmen. Es sei zweckmäßig, die Debatte im Parlament zeitnah zur öffentlichen Diskussion zu führen, hielt er im Anschluss an eine kurze Sitzungsunterbrechung zur Abhaltung einer sogenannten „Stehpräsidiale“ fest. Dieser war eine hitzige Geschäftsordnungsdebatte vorangegangen.

„Persönlicher Feiertag“ muss drei Monate im Voraus angemeldet werden

Um die neue Karfreitags-Regelung umzusetzen, müssen unter anderem das Arbeitsruhegesetz und das Feiertagsruhegesetz geändert werden. Als Basis für den Gesetzesbeschluss dient ein vorsorglich von den Koalitionsparteien eingebrachter Antrag, der nun durch einen Abänderungsantrag mit konkretem Inhalt befüllt wurde.

  • Wer einen seiner Urlaubstage künftig als „persönlichen Feiertag“ nutzen will, muss dies demnach spätestens drei Monate im Voraus schriftlich bekanntgeben, wobei für die ersten Monate nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Übergangsregelung gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass etwa Protestanten auch heuer am Karfreitag freinehmen können.
  • Kommen ArbeitnehmerInnen einem entsprechenden Ersuchen ihres Arbeitgebers nach und arbeiten am „persönlichen Feiertag“ trotzdem, haben sie zusätzlich zur Bezahlung der geleisteten Arbeit Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bei einem Acht-Stunden-Tag einem hundertprozentigen Zuschlag entspricht. Gleichzeitig kann der Urlaubstag später konsumiert werden.
  • Das Recht auf einen selbstbestimmten Urlaubstag gilt grundsätzlich auch für Bundesbedienstete – LehrerInnen sind laut Erläuterungen davon aber nicht umfasst, da das für sie geltende Dienstrecht auf Schulferien und Schuljahre und nicht auf Urlaubsjahre abstellt.
  • Verbunden mit dem Gesetzespaket ist auch ein Eingriff in geltende Kollektivverträge, die Regelungen für den Karfreitag enthalten. Laut Erläuterungen ist das notwendig, um eine diskriminierungsfreie unionskonforme Lösung sicherzustellen.

Link: Parlament

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