Graz. Der steirische Verein Styria vitalis hat sein Gütesiegel „Grüner Teller“ zur ersten eingetragenen Gewährleistungsmarke Österreichs gemacht, beraten von Schönherr.
Am 1. September 2017 wurde in Österreich, der EU-Rechtsentwicklung folgend, die Gewährleistungsmarke eingeführt. Diese weist nicht wie herkömmliche Markenarten auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen hin, sondern garantiert bestimmte Qualitätsstandards der unter der Marke angebotenen Waren oder Dienstleistungen, erinnert Wirtschaftskanzlei Schönherr.
Styria vitalis, ein gemeinnütziger, unabhängiger Verein, besteht seit 1972 und setze sich für Gesundheitsförderung und Prävention in der Steiermark ein. Das Gütesiegel „Grüner Teller“ soll für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung stehen und auch für „Vielfalt und Ausgewogenheit bei der warmen Hauptmahlzeit im Wochenverlauf“. Nun wurde der Grüne Teller als erste Gewährleistungsmarke eingetragen, so die Kanzlei.
Qualität, nicht Herkunft im Zentrum
Die Idee der Gewährleistungsmarken: Der Käufer einer Ware oder Bezieher einer Dienstleistung soll sich darauf verlassen können, dass die Produkte bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, die der Markeninhaber festlegt und prüft. Für die Eintragung bedarf es zusätzlicher Voraussetzungen und Unterlagen, die vom Österreichischen Patentamt genau geprüft werden, heißt es.
Mariana Karepova, Präsidentin des Österreichischen Patentamts: „Kreativität erzeugt eine große Vielfalt an Werken und Innovationen. Deshalb muss auch der Schutz von geistigem Eigentum vielfältig sein. Für eine Gemeinschaft, die Standards setzt, und diese durchsetzen möchte, ist die Gewährleistungsmarke genau das Richtige.“
„Nach der EU-weiten Modernisierung des Markenrechts bewegen wir uns auf neuem Terrain. Es gibt modernere Schutzmöglichkeiten, aber hie und da auch Einschränkungen im Vergleich zum Gewohnten“, so Christian Schumacher, Partner bei Schönherr.