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Recht

Ziviltechnikergesetz 2019 baut den Berufsstand um

Wien. Der Nationalrat hat einhellig das Ziviltechnikergesetz 2019 beschlossen: Der Zugang zum Beruf des Ziviltechnikers soll erleichtert werden, die Standesregeln werden liberalisiert.

Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss der Nationalrat gestern das Ziviltechnikergesetz 2019, das im Wesentlichen den Berufszugang erleichtern, Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen und insgesamt die derzeit geltenden Regelungen für ZiviltechnikerInnen in einem einzigen Regelwerk zusammenführen soll.

Die Ziviltechniker als Unternehmer

Darüber hinaus soll das Ziviltechnikergesetz 2019 die Fortbildungsverpflichtung konkretisieren, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Praxiszeiten von bis zu zwölf Monaten sollen auch schon in der Master-Phase eines Studiums erworben werden können.

Ministerin Elisabeth Köstinger in Vertretung von Amtskollegin Margarete Schramböck unterstrich auch die künftige Berücksichtigung von Zeiten des Mutterschutzes als Praxiszeit und die vorgesehene Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg einzubringen. Im Bereich der Kammern werde zudem die Möglichkeit der außerordentlichen Mitgliedschaft für Berufsanwärter geschaffen.

Weitere Änderungen bedeuten eine Liberalisierung der Berufsregeln:

  • So soll ein Dienstverhältnis eines Ziviltechnikers zu einem anderen Ziviltechniker sowie zu einer Ziviltechnikergesellschaft künftig zulässig sein, sowie
  • Ziviltechniker jegliche Art von Personen- und Kapitalgesellschaften des Unternehmensrechts bilden dürfen, die in das Firmenbuch eingetragen werden können.
  • Entfallen soll künftig die Anforderung, dass Ziviltechnikergesellschaften ihren Sitz in Österreich am Kanzleisitz eines der geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafters oder Vorstandsmitglieds haben müssen.

Alle Parteien stimmten der Novelle zu

Einig waren sich alle Redner, dass die Novellierung eine richtige und notwendige Maßnahme darstelle. Das Berufsrecht werde reformiert und modernisiert, so Christoph Stark (ÖVP) und nannte dazu die Deregulierung im Sinne der Digitalisierung und die schnellere Einstiegsmöglichkeit in den Beruf. Das sei auch in regionaler Hinsicht von Bedeutung, zumal Ziviltechniker für Gemeinden wertvolle Beiträge leisten.

Wolfgang Klinger (FPÖ) hob im Hinblick auf EU-Recht den Entfall der Sitzerfordernis in Österreich hervor. Bei der Liberalisierung beim Berufszugang bleibe dennoch Qualität und Qualifikation erhalten.

Abgeordnete der SPÖ äußerten sich insgesamt kritisch zur Wirtschaftspolitik der Bundesregierung und bemängelten die Abwesenheit von Ministerin Schramböck bei der Debatte. Die vorliegende Novelle werde aber befürwortet, so Cornelia Ecker (SPÖ), zumal die Initiative bereits von der Vorgängerregierung stamme und die Frage vielmehr sei, warum die Umsetzung so lange gedauert habe (laut Regierungsparteien wegen der notwendigen Berücksichtigung des EU-Rechts).

Positiv an der Novelle sei neben teilweiser Entbürokratisierung und Öffnung der Kammer auch die Anrechnung von Mutterschutz bei den Praxiszeiten.

Link: Parlament

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