Denmalschutz. Baudenkmale sind geschützt, doch Veränderungen sind innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Verlag Facultas präsentiert ein Buch dazu.
Lebendiger Denkmalschutz, wie er im österreichischen Denkmalschutzgesetz verankert ist, impliziere auch Veränderungen an geschützten Denkmalen, so der Verlag. Das Verfahren zu deren Bewilligung bedinge einen Ausgleich öffentlicher und privater Interessen.
Mit Meinungen aus dem Bundesdenkmalamt
Das neue Buch von Herausgeber Wolfgang Wieshaider wird am 10. April 2019 in der Hofburg in Wien präsentiert. Der vorliegende Band basiert auf den Vorträgen zum Denkmalrechtstag 2017, die von Christoph Bazil, Leiter der Abteilung II/4 „Denkmalschutz und Kunstrückgabeangelegenheiten“ im Bundeskanzleramt, organisiert wurde.
Dabei werde aus den Blickwinkeln von Theorie und Praxis ein Licht auf die Materie geworfen. Mehrere SpezialistInnen haben Beiträge geliefert, unter ihnen Erika Pieler (Präsidentin des Bundesdenkmalamtes), Anwalt Wolfgang Ruckenbauer, Richter Gero Schmied und ao.Univ.-Prof. Wolfgang Wieshaider (Institut für Rechtsphilosophie der Uni Wien).