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Recht, Steuer

Digitalsteuer: Revolution oder veraltete Abgabe 2.0?

Wien. Österreich will die Online-Riesen besteuern. Jetzt wurden dazu drei Instrumente beschlossen. Die Werbewirtschaft protestiert.

Finanzminister Hartwig Löger und Staatssekretär Hubert Fuchs haben heute den ersten Teil des Digitalsteuerpakets in Begutachtung geschickt. Es beinhaltet:

  • die Einführung einer Digitalsteuer von fünf Prozent für digitale Großkonzerne,
  • eine Haftungsklausel für digitale Vermittlungsplattformen sowie
  • eine Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen.

„Wir schaffen durch eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft eine neue Steuergerechtigkeit“, so Finanzminister Löger. Das angepeilte Volumen beträgt rund 200 Millionen Euro, wobei der Löwenanteil davon auf die neue Umsatzsteuerpflicht entfällt.

Die neue Online-Abgabe

Künftig wird eine Digitalsteuer von fünf Prozent für digitale Großkonzerne eingeführt. Diese bestehe auf Onlinewerbeeinnahmen für Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von 750 Millionen Euro, davon 25 Millionen digitaler Werbeumsatz im Inland, erzielen. 15 Millionen Euro aus diesen Einnahmen werden für den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen herangezogen.

„Heimische und traditionelle Medien stehen durch die Marktmacht digitaler Großkonzerne vor großen Herausforderungen, die nicht alleine durch kommerzielle Geschäftsmodelle zu bewerkstelligen sind. Um den österreichischen Medienstandort zu stärken und die heimische Identität für die Zukunft zu sichern, wird ein Digitalisierungsfonds eingerichtet. Damit unterstützen wir den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen“, so Löger.

Vermittlungsplattformen müssen Farbe bekennen

Als weitere Maßnahme sollen digitale Vermittlungsplattformen die volle Haftung für Informationsverpflichtungen übernehmen. Ab 2020 müssen Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Sollte es zu einer diesbezüglichen Sorgfaltspflichtverletzung kommen, haftet die Plattform bei nicht versteuerten Umsätzen des „Vermieters“.

Durch diese Maßnahme nehme man digitale Vermittlungsplattformen in die Pflicht. „Keiner darf sich der Steuern- und Abgabenpflicht entziehen“, so Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs.

Umsatzsteuerpflicht ab dem ersten Cent

Außerdem beinhaltet das Paket eine Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen. Bisher gilt für Paketlieferungen aus Drittstaaten eine Umsatzsteuerbefreiung bis zu einem Warenwert von 22 Euro. „Wir schieben dieser Umgehungskonstruktion einen Riegel vor. Künftig wird jeder Umsatz ab dem ersten Cent Umsatz besteuert“, hält Fuchs fest.

Die Meinung der Kritiker

„Völlig daneben“, kommentiert Marco Schreuder, Obmann der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien, wörtlich den heutigen Beschluss der Bundesregierung, künftig auch Online-Werbeerlöse mit einer Abgabe von fünf Prozent zu besteuern. Das vorgebliche Ziel, nämlich Onlineriesen wie Google und Facebook werde gar nicht wirklich ins Visier genommen, stattdessen sei der Beschluss die Prolongierung der veralteten Werbesteuer.

„Diese Werbeabgabe 2.0 hilft einzig der Regierung, die sich damit ein zusätzliches Körberlgeld verdient. Von der ursprünglichen Idee, mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen, ist die Regierung vollkommen abgerückt. Die neue Steuer zahlt de facto die österreichische Werbewirtschaft. Denn die globalen Digitalkonzerne werden diese an unsere Betriebe abwälzen“, so Schreuder.

Die Fachgruppe verlangt stattdessen, zum Gedanken der „Digitalen Betriebsstätte“ auf nationalstaatlicher Ebene zurückzukehren. Diese würde die faire und effektive Besteuerung von Gewinnen globaler Digitalkonzerne dort ermöglichen, wo sie anfallen. Dagegen sollte die Werbeabgabe gänzlich abgeschafft werden, fordert die Fachgruppe. „Da es sich bei der Online-Werbeabgabe um eine Art Umsatzsteuer handelt, werden diese letztendlich die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten tragen“, so Obmann-Stellvertreter Konrad Maric.

Ähnlich sieht es Bruno Rossmann, Klubobmann und Finanzsprecher von Jetzt: „Wie Finanzminister Hartwig Löger selbst einräumte, macht die sogenannte ‚Digitalsteuer‘ einen verschwindend geringen Teil des Gesamtpakets aus. Der Großteil fällt auf die USt-Pflicht für Sendungen aus dem Ausland. Das als Digitalsteuer zu verkaufen, ist jedoch ein schlechter Scherz.“

Diese Einnahmen würden die österreichischen Steuerzahler bezahlen müssen, nicht die Großkonzerne. Das Paket sei „ein reiner PR-Gag“, so Rossmann.

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