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Recht, Tipps

Strengere Regeln für E-Scooter beschlossen: Was nun gilt

Rollerfahren. Für E-Scooter gelten künftig österreichweit die gleichen Regelungen wie für Fahrräder. Das bedeutet u.a. Radwege-Pflicht, Alkohollimit und Handy-Verbot.

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat heute den entsprechenden Gesetzentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer gebilligt. Die Konsequenz ist, dass künftig Radwege benutzt werden müssen und Gehsteige und Gehwege in der Regel tabu sind (das Plenum des Nationalrats muss den neuen §88b StVO allerdings noch beschließen, Anm.).

Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Diesfalls gilt Schrittgeschwindigkeit. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Neos, für die SPÖ sind noch einige Fragen offen.

Einstimmig den Verkehrsausschuss passiert haben ein Protokoll zur Änderung des EU-US-Luftverkehrsabkommens sowie eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes. Die Novelle soll günstigere Mauttarife für umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb bringen und das Eintreiben von Ersatzmauten erleichtern. Ausdrücklich klargestellt wird, dass der Grundsatz „Beraten statt strafen“ bei Mautprellerei nicht gilt.

Vertagt haben die Koalitionsparteien hingegen die Beratungen über verpflichtende Lkw-Abbiegeassistenten und digitale Wechselkennzeichen vor Autobahnauffahrten. Hier bahnt sich freilich eine EU-Regelung an.

Die neuen Regeln für Trendsportgeräte

Um österreichweit einheitliche Regeln für E-Scooter sicherzustellen, wird in die StVO ein neuer §88b „Rollerfahren“ eingefügt. Er enthält nicht nur ein grundsätzliches Verbot, Gehsteige, Gehwege und Schutzwege mit einem elektrisch betriebenen Klein- und Miniroller zu benutzen, sondern verpflichtet E-Scooter-LenkerInnen auch dazu, alle für RadfahrerInnen geltenden Verhaltensvorschriften zu beachten. Darunter fällt etwa auch das Verbot, ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, oder das Alkohollimit von 0,8 Promille.

Überdies müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

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