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Recht

Rechtsschutzlücke beim Amtshaftungsgesetz?

Wien. Die Opposition wünscht sich im Justizausschuss einen Ausbau des Amtshaftungsgesetzes.

Die im Amtshaftungsgesetz geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger bezieht sich derzeit nur auf in Geld messbare Schäden. Betroffene können hingegen nicht die Unterlassung kreditschädigender Behauptungen erwirken, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat.

Neos-Abgeordnete Irmgard Griss sieht darin eine Rechtsschutzlücke, deren Schließung sie nun in einem entsprechenden Initiativantrag auf Änderung des Amtshaftungsgesetzes fordert, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

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