Bei einer fachlich breit gestreuten Tätigkeit ist die richtige Kollektivvertragszuordnung nach § 9 ArbVG mitunter kompliziert. Jüngst befasste sich der OGH mit der Zuordnung eines Rettungsunternehmens, welches sich selbst dem KV für die Personenbeförderung zugehörig sah. Welche Kriterien für die Beurteilung maßgeblich sind, lesen Sie im Beitrag von Christian Wesner mit Arbeitshilfe.
Außerdem in dieser Woche: sind Haftungsprovisionen als Entgelt für die Zurverfügungstellung einer Bankgarantie Zinsen? Die Antwort des BFG und einen Entscheidungsbaum als Arbeitshilfe finden Sie im Beitrag von Anja Kirisits.
(Werbung)