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Recht

Ausweispflicht im Internet geplant: Umstrittener Alleingang

Wien. Die Nutzer von Internetforen und Social Media wie Facebook sollen ab 2020 nicht mehr anonym sein dürfen, plant die Regierung. Kritik kommt von Opposition und ISPA.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hat nach dem heutigen Ministerrat einen Entwurf für eine Registrierungspflicht für InternetforennutzerInnen präsentiert. Dieser Ansatz („digitales Vermummungsverbot“) verpflichtet Foren-Betreiber, Name und Adresse jedes Nutzers zu speichern.

Öffentlich angezeigt werden müssen diese Informationen weiterhin nicht, UserInnen können also weiterhin unter einem Pseudonym auftreten. Sehr wohl muss der Betreiber auf Verlangen aber Auskunft geben (können), wer sich hinter einem Posting verbirgt. Das soll der wachsenden Zahl an Hasspostings Einhalt gebieten. Für kleine Plattformen soll es allerdings eine Ausnahmeregelung geben.

Medienminister Gernot Blümel sieht diese Pläne als in Europa bisher präzedenzlos an, Die Kritiker orten einen Verstoß gegen EU- und Verfassungsrecht. Auch die Internetprovider-Organisation ISPA kritisiert die geplante Ausweispflicht.

„Nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen“

Der präsentierte Gesetzesentwurf für eine Registrierungs- und Authentifizierungspflicht für sämtliche Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen „scheint nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen“, heißt es in der Stellungnahme der ISPA.

Der Entwurf bestärke jedoch den kontroversiellen Gesetzgebungstrend der Regierung, im nationalen Alleingang überschießende Regulierung für das Internet zu fordern. Eine derartige Vorgehensweise widerspreche den Grundsätzen des gemeinsamen Binnenmarktes, bremse die Digitalisierung Österreichs und senke damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts. „Eine derartige ‚Ausweispflicht‘ im Internet hat mit den Verhältnissen der physischen Welt nichts zu tun, wie von den Proponenten behauptet wird. Schließlich muss ich mich nicht ausweisen, bevor ich mich offline zu einem Thema äußere“, kritisiert Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA.

Große Bedenken sieht die ISPA durch die Einschränkung der Anonymität im Internet in Bezug auf Datenschutz und Meinungsfreiheit. Die ganz überwiegende Anzahl von Postings im Internet seien positiver Natur. „Mit dieser Maßnahme stellt die Bundesregierung die Bevölkerung nun unter Generalverdacht. Denn diese Ausweispflicht stellt jedenfalls einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre dar und widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes. Auch der Vorschlag, Daten zentral zu speichern, ist aufgrund des enormen Missbrauchspotentials klar abzulehnen“, zeigt sich Schubert besorgt. „Das Internet ist essentiell für unsere Demokratie. Ohne die Möglichkeit der Anonymität im Internet befürchten wir, dass sich die Menschen weniger offen zu kontroversiellen Themen wie beispielsweise Sexualität oder Politik äußern, und dass sie den Austausch in anonymen Selbsthilfegruppen unterlassen.“

Die Rechtsdurchsetzung im Internet funktioniere gut, denn auch jetzt schon werden Straftaten, die online begangen wurden, erfolgreich rechtlich geahndet, so die ISPA: Die Staatsanwaltschaft könne im Anlassfall die Internetunternehmen auffordern, Daten der Userinnen und User herauszugeben. Der Gesetzesentwurf bringe dahingehend keine Verbesserung.

„Wenn wirklich Interesse daran besteht, besser gegen Hass im Netz vorzugehen, wäre es ein Einfaches, bei bestimmten Delikten die Rolle der Staatsanwaltschaft zu erweitern. Diese könnte dann z. B. auch bei Beleidigungen im Internet Daten von den Betreibern verlangen“, so Schubert. In Zukunft könne jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, auf einer Auskunft bestehen. Die ISPA lehne es ab, dass „die Internetunternehmen zukünftig selbst entscheiden müssen, wem sie die Identität ihrer Nutzerinnen und Nutzer preisgeben sollen. Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Einbindung von Gerichten muss unbedingt hochgehalten werden“, so Schubert. Er plädiert dafür, das Unrechtsbewusstsein der Internet-User zu schärfen.

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