Blockchain. DLA Piper und Black Manta Capital referierten zu „Use Cases und Herausforderungen der Security Tokenisierung“: So erhofft man sich einiges vom künftigen „Wertrechtegesetz“.
Die Blockchain-Technologie wird für die Wirtschaft immer bedeutender, doch das Anwendungsspektrum ändert sich. Standen am Anfang des Blockchain-Zeitalters vor allem Initital Coin Offerings (ICOs) mit der Ausgabe von Coins im Blickpunkt, laufen diesen nun Security Token Offerings den Rang ab.
Bei Tokens handelt es sich um digitale Wertspeicher, die Rechte oder Ansprüche verkörpern. Im Gegensatz zu Utility Token, digitalen Gutscheinen für bestimmte Leistungen, und Coins verbriefen ausgegebene Security Token Rechte an einem Asset und weisen daher Ähnlichkeiten zu Wertpapieren auf.
Caterina Hartmann und Armin Redl aus der Praxisgruppe Litigation & Regulatory bei DLA Piper organisierten zum Abschluss der Vienna Blockchain Week mit Tokenisierungsdienstleister Black Manta Capital ein Business Breakfast zum Thema.
Vielzahl unterschiedlicher Use Cases
Das Konzept der Security Tokens biete eine Vielzahl möglicher Use Cases:
- Werden etwa KMU oder internationale Konzerne tokenisiert, erlangen Besitzer von Tokens das Recht auf eine Gewinnbeteiligung, ein Stimm- und Mitspracherecht oder ein Recht auf Rückzahlung eines Darlehens.
- Ähnliches treffe auch auf Immobilien, aber auch eine ganze Reihe anderer Assets wie Fonds, Rohstoffe oder Kunstwerke zu.
- Flexibilität, die Vermeidung hoher Gebühren und ein erweiterter Investorenpool zählen zu den Vorzügen der Technologie, so die Veranstalter.
- Die Gesetzeslandschaft sei grundsätzlich nicht abträglich. So treffe die EU Prospectus Regulation 2017/1129 Vorkehrungen (auch wenn Details noch fehlen). Und die Finanzmarktwächter stehen inzwischen auf dem Standpunkt, dasss Tokens als Wertpapiere anzusehen sind.
Doch auch wenn Security Token Wertpapieren in gewisser Hinsicht ähneln, gebe es nach wie vor keine klare rechtliche Einordnung – weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. „Das ist einerseits gut hinsichtlich der offenen Gestaltungsmöglichkeiten, aber andererseits auch riskant“, warnt David Christian Bauer, Country Managing Partner von DLA Piper. „Irgendwann kommen die Regeln und dann wird erwartet, dass man sie schon immer eingehalten hat.“
Die Unternehmen
Dabei begleite Black Manta Capital Unternehmen wie etwa Krypto-Broker Cobra während des Tokenisierungsprozesses. „Wir sind zunächst nach Deutschland gegangen, um von der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) reguliert zu werden“, schildert Christian Platzer, gemeinsam mit Alexander Rapatz Co-Gründer von Black Manta Capital.
Der erfolgte Schulterschluss mit Regulatoren – ein positiver Bescheid werde bald erwartet – soll das Geschäftsmodell auf eine gesicherte Basis stellen. Danach soll es auf die 27 weiteren EU-Staaten ausgedehnt werden.
„Es wird Zeit für ein Wertrechtegesetz“
„Technologische Entwicklungen schlagen sich oft verspätet in der Gesetzgebung nieder“, so Christian Temmel, DLA Piper-Partner und Spezialist für Kapitalmarktrecht, der mit Energierechts- und Projektfinanzierungsanwalt Andreas Gunst den Vortrag der Kanzlei zum Thema hielt.
Dass es in Österreich einen Fortschritt gibt, zeigt laut Temmel jedoch die derzeitige Diskussion um die Schaffung eines neuen „Wertrechtegesetzes“, das Assets auf elektronischer Ebene miteinschließen soll.
Implizierte der Begriff „Wertpapiere“ bisher, dass Werte etwas mit Papier zu tun haben (müssen), so würde sich der Gesetzgeber mit „Wertrechten“ in Richtung eines „Electronic only“-Approaches bewegen. Einen Entwurf erwarten die DLA Piper-Profis im Verlauf des Jahres 2019.
Auf dem Bild: Andreas Gunst LL.M. (DLA Piper), Robin Hojski (Cobra.io), Alexander Rapatz (Black Manta Capital), Dr. David Christian Bauer (DLA Piper), Christian Platzer (Black Manta Capital), Dr. Christian Temmel MBA (DLA Piper)
Link: DLA Piper