Gehen einem Grundstückstausch behördliche Maßnahmen voraus, kann die Befreiung gem § 30 Abs 2 Z 4 EStG zur Anwendung kommen (Mag. Ursula Dornhofer). Das BFG bestätigt die Zulässigkeit der steuerlichen Geltendmachung eines Veräußerungsverlusts in Verbindung mit einer dem Beteiligungsverkauf vorgelagerten Gewinnausschüttung (Angelika Winder, LL.B. [WU]).
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