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Recht

Sozialausschuss verabschiedet die neue Mindestsicherung

Wien. Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen.

Damit ist der Weg für die neue Mindestsicherung geebnet. Trotz etlicher kritischer Stimmen im Hearing stimmten ÖVP und FPÖ für das von der Regierung vorgelegte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Zuvor wurden noch einzelne – vorwiegend technische – Detailänderungen vorgenommen.

Es brauche eine Reform, sind sich die Koalitionsparteien einig. SPÖ und Jetzt befürchten hingegen steigende Armut, auch die Neos sind mit dem Grundsatzgesetz unzufrieden. Der Nationalrat wird am 25. April über den Gesetzentwurf beraten, laut ÖVP-Klubobmann August Wöginger soll es dabei noch zu Klarstellungen in Bezug auf die Anrechnung von Spenden kommen.

Ein Regelwerk für die Länder

Bislang haben allein die Länder gesetzlich geregelt, welche finanzielle Unterstützung bedürftige Personen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zwar gehört das „Armenwesen“ seit jeher zu einer der wenigen Materien, wo dem Bund laut Bundesverfassung die Grundsatzgesetzgebung zukommt und den Ländern die Erlassung von Ausführungsgesetzen. Bisher hat der Bund aber auf entsprechende gesetzliche Vorgaben verzichtet. Lediglich eine Bund-Länder-Vereinbarung hat zwischen 2010 und 2016 für eine vorübergehende Harmonisierung der gewährten Leistungen gesorgt.

Nun werden die Länder mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zur Deckelung der Leistungen verpflichtet. Vor allem Mehrkindfamilien, Asylberechtigte mit schlechten Deutschkenntnissen und Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus müssen mit deutlichen Kürzungen rechnen.

Zur Verhandlung im Ausschuss standen auch drei Entschließungsanträge der Opposition, die jedoch alle abgelehnt wurden. Die SPÖ wollte erreichen, dass für die Sozialhilfe, wie bei der seinerzeitigen Bund-Länder-Vereinbarung bundesweite Mindestrichtsätze – statt Höchstrichtsätze – festgelegt werden und dabei auf eine armutsvermeidende Leistungshöhe und eine diskriminierungsfreie Kinderstaffelung geachtet wird. Zudem braucht es ihrer Meinung nach ausreichende Qualifizierungs- und Integrationsangebote für MindestsicherungsbezieherInnen. Die Neos schlagen eine Zusammenführung von Notstandshilfe und Mindestsicherung zu einer Art „Bürgergeld“ vor und wollen durch anfänglich großzügige Zuverdienstgrenzen den Arbeitsanreiz für MindestsicherungsbezieherInnen erhöhen.

Der Fahrplan

In Kraft treten soll das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz am 1. Juni 2019. Bis Ende dieses Jahres haben die Länder dann Zeit, entsprechende Ausführungsgesetze zu beschließen, wobei sie Übergangsregelungen für jene Personen vorsehen können, die bereits Bedarfsorientierte Mindestsicherung bzw. eine andere Sozialhilfeleistung beziehen.

Spätestens mit 1. Juni 2021 müssen die Vorgaben des Bundes laut Regierungsentwurf aber für alle gelten.

 

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