Buch. Die Richter sind unabhängig, sagt Österreichs Verfassung. Eine Neuerscheinung behandelt die theoretischen und praktischen Grenzen dieser Bestimmung.
Dem B-VG ist das Konzept richterlicher Unabhängigkeit ganz selbstverständlich. Bloß neun Worte enthält der Abs 1 des Art 87 B-VG: „Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig.“ Art 6 Abs 1 EMRK und Art 47 Abs 2 Satz 1 GRC sprechen daneben die „Unparteilichkeit“ des Gerichts an, heißt es im Verlag Manz.
Genauso wie die Unabhängigkeit scheint auch die Unparteilichkeit eine Selbstverständlichkeit – dennoch sind die Grenzen unscharf. Der neue Band soll die Reichweite der Garantien der Unabhängigkeit und der Unparteilichkeit der Gerichte ausloten.
Die Unabhängigkeit und ihre Umstände
Behandelt werden demnach aktuelle Fragestellungen, wie die Einschränkung von Ressourcen und der Außenauftritt von Richterinnen und Richtern. Die Herausgeber und Autoren sind Christoph Grabenwarter, Matthias Neumayr, Eckart Ratz, Markus Thoma, Ewald Wiederin, Maria Wittmann-Tiwald und Fabian Wittreck.
Link: Manz