Veröffentlichungen von Werbeeinschaltungen iSd § 1 Abs 2 Z 1 Werbeabgabegesetz sind so zu verstehen, dass eine Werbebotschaft in einem Druckwerk einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden muss. Ob dieser Personenkreis dem Werbeleister bekannt oder unbekannt ist, ist ohne Bedeutung (Mag. [FH] Christoph Nestler/Dr. Villö Matern-Josza). Will ein Vermieter und Verpächter vom Verhältnis der AfA-Bemessung zwischen 60% (Gebäude) und 40% (Grund und Boden) abweichen, genügt laut BFG eine bloße Glaubhaftmachung anderer Verhältnisse grundsätzlich nicht (Max Hatzenbichler, LL.M.).
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