Bürgschafts- und Schadenersatzzahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers an seine ehemalige GmbH können grundsätzlich nicht als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden (Max Hatzenbichler, LL.M.). Die Aufteilung eines gemischt genutzten Gebäudes hat nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen, die Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragskraft der privat bzw betrieblich genutzten Flächen ist nicht zulässig (Dr. Irmgard Richter).
(Werbung)