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Recht

Sollen Europäer in Europa wählen dürfen?

Parlament. Soll man als Europäer in Europa wählen dürfen? Auch wenn es um Österreichs Regierung geht und man z.B. Deutscher in Wien ist? Ein Antrag der Neos zielt darauf ab.

Anträge zum Wahlrecht, zu den Nachrichtendiensten und zum Thema Ministeranklage brachten Neos und Jetzt vor kurzem im Verfassungsausschuss des Nationalrats ein.

Ist es Zeit für ein umfassendes Wahlrecht für EU-Bürger?

Die Neos wollen das Wahlrecht für in Österreich lebende EU-BürgerInnen ausweiten. Sie sollen nicht nur wie derzeit an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, sondern auch an Nationalratswahlen, der Bundespräsidentenwahl und an Landtagswahlen, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Nach Meinung von Claudia Gamon und Nikolaus Scherak würde damit nicht nur die Integration der Betroffenen gefördert, sondern auch der europäische Gedanke gestärkt.

Ein weiteres Anliegen ist den Neos die Umsetzung der seit Ende 2017 im Bundesministeriengesetz verankerten Auskunftspflicht der heimischen Nachrichtendienste gegenüber dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler. Scherak hat in diesem Sinn eine Änderung des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes und des Militärbefugnisgesetzes beantragt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) als auch das Heeres-Nachrichtenamt und das militärische Abwehramt sollen demnach ausdrücklich dazu verpflichtet werden, Auskunftsersuchen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers in Bezug auf aktuelle und mögliche staatsschutzrelevante Entwicklungen Rechnung zu tragen, wenn diese in Zusammenhang mit den von der Regierungsspitze wahrzunehmenden Aufgaben stehen.

Ministeranklage als parlamentarisches Minderheitsrecht

Die Parlamentsfraktion Jetzt hat eine Änderung der Bundesverfassung beantragt. Alfred Noll will der Opposition, konkret einem Drittel der Abgeordneten, damit die Möglichkeit einräumen, Regierungsmitglieder wegen schuldhafter Rechtsverletzungen im Zuge ihrer Amtsführung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzuklagen. Nach aktueller Rechtslage braucht es dafür einen Mehrheitsbeschluss des Nationalrats.

Begründet wird die Initiative von Noll damit, dass die sogenannte Ministeranklage derzeit de facto totes Recht ist. Auch bei ernsten Verfehlungen hätten Regierungsmitglieder nicht mit Konsequenzen zu rechnen, da die Regierung die Mehrheit im Nationalrat hinter sich habe.

Zudem ist er überzeugt, dass die Opposition das Instrument nur sehr vorsichtig und selten nutzen würde, zumal alleine der VfGH über die Zulässigkeit und materielle Berechtigung einer derartigen Anklage entscheidet. Noll beruft sich im Antrag auch auf ein Interview des damaligen VfGH-Präsidenten Gerhart Holzinger im Jahr 2014, in dem dieser ein Quorum unter 50% für eine Ministeranklage als demokratiepolitisch zweckmäßig qualifiziert hatte.

Link: Parlament

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