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Recht

Staatsziel Wirtschaft: Jetzt heißt es Wohlstand statt Wachstum

Wien. ÖVP und FPÖ unternehmen einen neuen Anlauf zur Verankerung des Staatszieles „Wirtschaft“. Ihr abgeänderter Gesetzesentwurf hat den Verfassungsausschuss passiert.

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verankerung eines Staatsziels „Wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ hat die erste parlamentarische Hürde genommen. ÖVP und FPÖ stimmten jetzt im Verfassungsausschuss des Nationalrats für die bereits im April 2018 eingebrachte Gesetzesnovelle, wobei die genaue Formulierung des Staatsziels zuvor noch adaptiert wurde, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Allerdings sei nach wie vor fraglich, ob der Entwurf im Plenum die für einen Beschluss erforderliche Zweidrittelmehrheit erhält. Trotz der Ergänzung des Staatsziels um den Begriff „nachhaltig“ wollten weder die SPÖ noch die Neos im Ausschuss für das Vorhaben stimmen. Auch die Parlamentsfraktion Jetzt kann der Novelle nichts abgewinnen.

„Ein riskantes Scheingefecht“

Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak schloss eine Zustimmung seiner Fraktion zur Gesetzesnovelle zwar nicht gänzlich aus, er fordert aber begleitende Maßnahmen zur Stärkung von Unternehmen. So drängt er auf eine Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Abschaffung der Wirtschaftskammerumlage II und eine Reduzierung des Unfallversicherungsbeitrags. Die Neos hätten bereits im Dezember 2018 ein entsprechendes Schreiben an Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gerichtet, aber keine Antwort bekommen.

Allerdings würden die Regierungsparteien ohnehin nur ein „Scheingefecht“ führen. Selbst wenn die Neos der Novelle im Nationalrat zustimmen, würde das nichts nützen, da der Gesetzentwurf auch durch den Bundesrat müsse. Außerdem hätten Staatsziele ohnehin nur eine rein symbolische Wirkung und würden in der Praxis nichts bewirken.

Strikt abgelehnt wurde das Vorhaben von der SPÖ und dem Parlamentsklub Jetzt. Sowohl die SPÖ-Abgeordneten Peter Wittmann und Johannes Jarolim als auch Jetzt-Verfassungssprecher Alfred Noll warnten vor einer gefährlichen Symbolik und vor falschen Signalen. Auch wenn man nicht davon ausgehen könne, dass die Verankerung eines Staatsziels „Wirtschaft“ konkreten Niederschlag in der Judikatur findet, würde man damit die Bedeutung des Umweltschutzes relativieren.

„Balance zwischen Ökonomie und Ökologie“

Seitens der Koalitionsparteien warben die Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Klaus Fürlinger, Andreas Ottenschläger (alle ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) für die Gesetzesnovelle. Nach monatelanger Diskussion sei es Zeit, zu einer Entscheidung zu kommen, sagte Gerstl und erinnerte an den Ausgangspunkt der Debatte. Zwar sei das umstrittene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Piste des Flughafen Wien später vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden, dennoch bestehe die Gefahr, dass Infrastrukturprojekte nicht mehr realisiert werden können, wenn dem öffentlichen Interesse Umweltschutz gegenüber allen anderen öffentlichen Interessen Vorrang eingeräumt werde.

Hervorgehoben werden von den Regierungsparteien die Änderungen in diesem Zusammenhang: Bei ihrem neuen Abänderungsantrag wurde nicht nur der Begriff „nachhaltig“ in das neue Staatsziel eingefügt, sondern auch das Wort „Wachstum“ durch „Wohlstand“ ersetzt. „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu einem wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstandort als Voraussetzung für Wohlstand und Beschäftigung“, soll es demnach im Wortlaut heißen.

SPÖ-Abgeordneter Wittmann hielt dazu fest, dass Österreich trotz der geltenden Staatszielbestimmungen „Umwelt“ und „Nachhaltigkeit“ ein hervorragender Wirtschaftsstandort sei, der für Wohlstand sorge. Auch aus diesem Grund sei ein neues Staatsziel völlig entbehrlich. Auch ohne ein Staatsziel „Wirtschaft“ werde Österreich nicht den Bach hinuntergehen, ist seine Fraktionskollegin Selma Yildirim überzeugt. Im Übrigen seien 19 EU-Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich mehr als genug.

Die Regierungsvorlage wurde schließlich unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit angenommen. Damit hat der Ausschuss auch der ihm vom Plenum mit 14. Mai gesetzten Beratungsfrist Rechnung getragen. Ein von den Neos eingebrachter Vertagungsantrag wurde lediglich von der SPÖ mitunterstützt und blieb damit erwartungsgemäß in der Minderheit.

 

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