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Bildung & Uni, Recht

Eine letzte Winter-Lektüre: Österreichs Skirecht

©Linde

Buch. Die Gesamtdarstellung „Österreichisches Skirecht“ ist in der erweiterten und aktualisierten 2. Auflage erschienen. Sie behandelt Themen von A wie Abfahrt bis S wie Skilehrer.

Wintersport und Wintertourismus haben in Österreich große Bedeutung. Das gilt nicht zuletzt auch für die Wirtschaft, wo die meist um Seilbahnbetriebe und Tourismusvereine organisierten Regionen große Umsätze machen.

Gleichzeitig ist das Gebiet rechtlich gesehen eine durchaus unübersichtliche Piste. So gilt es neben nationalen Vorschriften auch die internationalen FIS-Regeln zu beachten, die entscheidend sein können, wenn es um Themen wie Verschulden und Schadenersatz geht. Das neue Buch behandelt Rechtsfragen im Zusammenhang mit:

  • Seilbahnen und Skiliften
  • Abfahrten
  • Pistenbenützern
  • Schneegeländefahrzeugen
  • Lawinen
  • Skilehrern
  • Loipen
  • Rodelbahnen

Das Buch ist laut Linde Verlag die einzige umfassende Gesamtdarstellung seiner Art und berücksichtige besonders die aktuelle Judikatur. Ein Anhang enthält die Verhaltensregeln auf der Piste, die wichtigsten bundes- und landesrechtlichen Vorschriften sowie die ÖNorm S 4611.

Zielgruppe sind unter anderem mit Skirechtsfragen befasste Juristen und Verantwortliche von Seilbahnunternehmen.

Die Frage der Skipisten

Die Materie wird systematisch erschlossen. Kann es beispielsweise – so wie im Straßennetz – Pisten unterschiedlicher Bedeutung geben?  „Eine Differenzierung zwischen Hauptpisten und Nebenpisten ist abzulehnen“, stellen die Autoren, zwei Bregenzer Rechtsanwälte und Spezialisten für die Materie, klar: Es „(…) folgt aus der Unterscheidung zwischen dem organisierten und dem freien Skiraum einerseits und den FIS-Regeln andererseits, dass es innerhalb des organisierten Skiraums keine Über- oder Unterordnung der unterschiedlichen Ski-flächen gibt. Skipisten samt Skiwege, Skirouten und Sonderflächen und deren Einmündungen bzw. Kreuzungen sind gleichrangig.“

Die Autoren sind:

  • Dr.iur. Sepp Manhart, emeritierter Rechtsanwalt in Bregenz mit langjähriger Praxis im Ski- und Seilbahnrecht, Ehrenpräsident der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, Mitglied des Rechtssymposiums des Fachverbandes der Seilbahnen und des Komitees 178 der Austrian Standards, Beirat der Skilifte Lech Ing. Bildstein GmbH.
  • MMag. Dr. Rupert Manhart, LL.M., Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Manhart Einsle Partner Rechtsanwälte in Bregenz, Mitglied des Arbeitskreises Strafrecht des ÖRAK, der Österreichischen Delegation beim Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) u.a.

Link: Linde Verlag

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