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Recht

„Start-ups sollten diese 10 Rechtstipps beherzigen“

Johannes Kautz ©DLA Piper / Cornelis Gollhardt

Wien. Die neue Start-up-Gruppe von DLA Piper lud zum Auftakt-Event: 10 Rechtstipps bekamen die anwesenden Gründer ans Herz gelegt.

Am 9. Mai 2019 erfolgte mit dem „Vienna Legal Introduction Meet-up“ der Auftakt für die Start-up-Gruppe der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper in Österreich: Diese soll aufstrebenden Jungunternehmern in rechtlichen Fragen zur Seite stehen.

DLA Piper selbst richtet sich als internationale Wirtschaftskanzlei an Unternehmen unterschiedlicher Größe, doch gehören neben großen Konzernen und KMUs insbesondere auch Start-ups zur Target Group, wie es heißt.  Counsel Johannes Kautz, spezialisiert auf Litigation & Regulatory und Verantwortlicher des Start-up-Desks von DLA Piper, präsentierte den Gründern vor Ort zehn Rechtstipps für den erfolgreichen Aufbau eines Start-ups.

„Gerade in der Gründungsphase gibt es eine Vielzahl an To-dos, an die Jungunternehmer gleichzeitig denken müssen“, so Kautz: „Rechtliche Aspekte auszublenden oder hintanzustellen, ist jedoch keine Lösung. Selbst in der GmbH, die meistens als Gesellschaftsform zu empfehlen ist, haften Geschäftsführer für Verwaltungsstrafen prinzipiell persönlich. Geschäftsführer sind auch persönlich für die Abfuhr der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter verantwortlich. Hier ist es wichtig, das Risiko zu begrenzen.“

10 Rechtstipps für den erfolgreichen Aufbau eines Start-ups

  1. Gewerberecht: Zunächst ist festzustellen, ob ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe, für das ein Befähigungsnachweis erforderlich ist, betrieben werden soll. Oft ist auch eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig. In gewissen Branchen gibt es auch andere regulatorische Vorschriften.
  2. Gesellschaftsvertrag: Ein Standard-Gesellschaftsvertrag wird zwar aus Kostengründen häufig verwendet, kann aber dennoch oft zu Problemen führen: Wichtige Punkte sind ungeregelt, warnt Kautz. Oft komme es daher zu Pattsituationen, etwa wenn unter zwei Gesellschaftern Streit ausbricht und keine Regelung für derartige Fälle getroffen wurde. Man sollte auch festlegen, wie die Gesellschaft finanziert wird und wer sonstige Beiträge (zB Arbeitsleistung, Know-how) einbringt. Außerdem sei ein Exit-Szenario empfehlenswert.
  3. Geistiges Eigentum müsse unbedingt geschützt werden. Es gilt, Marken, Muster und Patente anzumelden. Die Rechte sollen bei der Gesellschaft und nicht beim Gründer liegen, empfehlen die DLA Piper-Spezialisten.
  4. Förderungen machen Start-ups das Leben zumindest etwas leichter. Das Neugründungsförderungsgesetz sieht Gebühren- und Abgabenbefreiungen vor. Die zwei zentralen Förderstellen sind die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft. Auch auf regionale und EU-Forderungen sollte man nicht vergessen. Wichtig ist, dass die Anträge für die meisten Förderungen vor Projektbeginn eingereicht werden müssen.
  5. Alles steht und fällt mit der Finanzierung: Start-ups sollten auch offen für alternative Finanzierungsformen sein. Mittels Crowdinvesting könnten qualifizierte Nachrangdarlehen aufgenommen werden oder Investoren werden durch die Ausgabe von Genussrechten am Unternehmenserfolg beteiligt. Beim Crowdfunding hingegen erhalten die Investoren nach der Finanzierung ein neu entwickeltes Produkt. Steige ein Finanzinvestor ein, muss man darauf achten, welche Rechte ihm eingeräumt werden und welche Pflichten man selbst eingeht.
  6. Marketing: Gründer versuchen oft, über Direktwerbung potentielle Kunden zu erreichen. Das Problem ist jedoch, dass für Anrufe und elektronische Nachrichten zu Werbezwecken eine vorherige Zustimmung erforderlich ist. Wenn man eine Abmahnung erhält, muss man unverzüglich reagieren, um Folgen wie etwa eine Unterlassungsklage zu vermeiden, warnt Kautz.
  7. E-Commerce: Ein Online-Shop ist heute nicht mehr wegzudenken. Damit gehen jedoch viele Rechtsvorschriften mit unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen einher (zB Informationspflichten oder Rücktrittsrechte). Außerdem ist zu beachten, dass für jede kommerziell genützte Website (auch für Social-Media-Seite), Newsletter oder Flyer Impressumspflicht herrscht.
  8. Team: Mitarbeiter müssen umgehend und korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Nimmt die Gebietskrankenkasse eine nachträgliche Umqualifizierung vor, kann es zu erheblichen Nachforderungen kommen. Um dies zu vermeiden, kann man auch selbst einen Antrag auf Versicherungszuordnung stellen. Arbeitnehmer lassen sich durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme motivieren. Besonders praktisch seien Phantom Shares, die Mitarbeitern ohne echte Beteiligung Vermögens- oder Gesellschafterrechte einräumen.
  9. Verwaltungsstrafen: Geschäftsführer haften für Verwaltungsstrafen persönlich. Wenn man keinen verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen bestellt hat, können für jede Tat alle Geschäftsführer bestraft werden. Ein ausreichendes internes Kontrollsystem schützt vor einer Bestrafung.
  10. Krisenmanagement: Auch wenn ein Unternehmen insolvent wird, ist nicht alles verloren. Wichtig sei es jedoch, nie mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Rückstand zu geraten. Für diese Verbindlichkeiten können Geschäftsführer persönlich zur Haftung herangezogen werden und diese Gläubiger verhindern im Insolvenzfall meistens eine Sanierung, heißt es weiter.

Die Early-Stage-Fehler vermeiden

„Als internationale Anwaltskanzlei ist es unser Anspruch, eine disruptive Kraft zu sein und innovative Themen zu unterstützen. Das Wiener Büro von DLA Piper berät seit Längerem Start-ups, wir wollen unser Engagement in diesem Bereich aber noch vertiefen. Unser Start-up-Desk hilft jungen Unternehmern dabei, bereits in der Early-Stage-Phase Fehler zu vermeiden, die sich später rächen können“, so David Christian Bauer, Country Managing Partner von DLA Piper, beim Start-up-Event.

DLA Piper begleite Jungunternehmen von der Gründungsphase über die Growth-Phase bis hin zum möglichen Exit in den verschiedensten Rechtsfragen – zu speziellen Konditionen und flexiblen Zeiten. Je nach Bedarf werden Experten aus den Bereichen Litigation & Regulatory, Corporate/M&A, Intellectual Property & Technology, Employment etc. hinzugezogen. Die Mandanten profitieren nicht nur von der breiten internen Aufstellung, sondern auch von der internationalen Plattform von DLA Piper, so die Großkanzlei.

Link: DLA Piper

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