Online-Handel. Der VKI geht gegen Garantie-Klauseln von MediaMarkt und Saturn vor. Nun hat das OLG die kostenpflichtige „GarantiePlus“ für unzulässig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die MS E Commerce GmbH geklagt. Das Unternehmen betreibt den Versand- und Internet-Einzelhandel für die Marken „MediaMarkt“ und „Saturn“.
Eine schrumpfende Garantie?
Gegenstand des Verfahrens waren Vertragsbedingungen und Informationspflichten zu der von MS E Commerce GmbH angebotenen „GarantiePlus“. Der VKI hatte beanstandet, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nur mangelhaft darüber informiert wurden, welche Rechte ihnen auch ohne diese eigens zu zahlende Garantie zustünden und dass die Vertragsbedingungen dem Garantie-Anbieter einen unangemessen großen Spielraum darüber gewährten, in welcher Weise die Garantieleistung zu erfüllen sei.
In zweiter Instanz gab nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien dem VKI in allen Punkten Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.