Mit 1.1.2021 werden die B2C-Bestimmungen grundlegend geändert – worauf Sie achten müssen, verrät Ihnen Dr. Wolfgang Berger. Der Begutachtungsentwurf zur Steuerreform bzw dessen einkommensteuerlicher Teil stehen im Zentrum des Beitrags von Dr. Clemens Endfellner.
(Werbung)
Jetzt den Newsletter von Extrajournal.Net abonnieren
Täglich aktuell in Ihrer Mailbox.