Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Verfahren am VfGH dauern weniger als 4 Monate

Wien. Die durchschnittliche Verfahrensdauer am Verfassungsgericht ist 2018 unter vier Monate gesunken. Die Zahl unerledigter Fälle steigt allerdings.

Die durchschnittliche Dauer von Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist im vergangenen Jahr erstmals unter vier Monate gesunken. 112 Tage dauerte es im Schnitt, bis eine Entscheidung der VerfassungsrichterInnen vorlag, so die Parlamentskorrespondenz.

Rechnet man Verfahren in Asylrechtssachen hinzu, sind es gar nur 105 Tage. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Höchstgerichts hervor, der von Justizminister Josef Moser vor kurzem dem Parlament vorgelegt wurde.

Österreich stehe damit im internationalen Vergleich hervorragend da. Allerdings offenbart der Bericht auch Schattenseiten: So ist die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren, insbesondere wegen der weiter wachsenden Zahl von Asylbeschwerden, zum vierten Mal in Folge gestiegen.

Um 12 Prozent mehr Fälle vor dem Höchstgericht

  • Insgesamt wurden an den Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr 5.665 Fälle herangetragen. Das ist ein Plus von 12% gegenüber 2017 und – nach 1995 und 1996 – der dritthöchste Wert in der bis ins Jahr 1947 zurückreichenden Zahlenreihe.
  • Mehr als 54% davon (3.082) betrafen Asylrechtssachen, das sind um rund ein Drittel mehr als 2017.
  • Daneben waren vor allem auch im Bereich des Glücksspielrechts wieder außergewöhnlich viele neue Fälle (784) zu verzeichnen.

Abgeschlossen wurden vom VfGH im Jahr 2018 5.481 Verfahren. Die Erfolgsquote ist nach wie vor niedrig, nur in 8% der Fälle (434) gaben die VerfassungsrichterInnen dem Anliegen des Beschwerdeführers bzw. der Beschwerdeführerin statt. Dem stehen 2.144 Ablehnungen, 228 Zurückweisungen und 103 Abweisungen gegenüber. Dazu kommen 2.487 negative Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge und 81 „sonstige Erledigungen“ wie Verfahrenseinstellungen. Im Asylbereich konnten 2.830 Fälle erledigt werden.

3 Bundesgesetze und 10 Landesgesetze beanstandet

538 der erledigten 5.481 Verfahren betrafen Gesetzesprüfungen, in deren Zuge 244 Normen unter die Lupe genommen wurden:

  • Lediglich 13 Gesetze wurden zumindest teilweise aufgehoben, wobei mit dem Urheberrechtsgesetz, dem Verbraucherzahlungskontogesetz und dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz nur in drei Fällen ein Bundesgesetz betroffen war. 231 Normen hielten der Prüfung hingegen stand.
  • Zum Erfolg führten neben sieben vom VfGH selbst eingeleiteten Prüfverfahren 4 Gerichtsanträge, ein sogenannter Parteiantrag einer gerichtlichen Verfahrenspartei sowie eine Individualbeschwerde.

Als nicht zulässig hat es der VfGH unter anderem gewertet, Banken die Weiterverrechnung von Bankomatgebühren zu untersagen, die Drittanbieter vom Kunden verlangen. Auch die im Urheberrechtsgesetz festgelegte Höhe der Speichermedienvergütung ist seiner Meinung nach verfassungswidrig.

Ebenso haben die VerfassungsrichterInnen einzelne Bestimmungen in vier Mindestsicherungsgesetzen – Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien – aufgehoben und die Ausbürgerung eines Österreichers türkischer Herkunft gestoppt, dessen Name sich auf einer – nicht authentifizierbaren – türkischen Wählerevidenzliste befand.

Nicht zu beanstanden ist nach Meinung des Verfassungsgerichtshofs hingegen eine Bestimmung im Heimopferrentengesetz, wonach der Anspruch auf Heimopferrente während einer Strafhaft ruht. Auch gegen die dreijährige Wartefrist für subsidiär Schutzberechtigte auf Familienzusammenführung und den Ausschluss der Diversion in Finanzstrafverfahren machte er keine Einwände geltend.

Gleiches gilt für Bestimmungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, die die Selbsterhaltungsfähigkeit als Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels festschreiben. Ebenfalls nicht stattgegeben hat der VfGH einer Anfechtung der Nationalratswahl sowie einer Klage von HETA-Gläubigern gegen das Finanzmarktstabilitätsgesetz.

Im Zuge einer abgewiesenen Klage gegen das Personenstandsgesetz stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auch alternative Geschlechtsidentitäten, abseits von männlich und weiblich, zu akzeptieren sind.

74 Verordnungsprüfungsverfahren, 3 Wahlprüfungsverfahren

Neben den 538 Gesetzesprüfungsverfahren hat der VfGH weiters 74 Verordnungsprüfungen und 4.838 Verfahren über Individualbeschwerden nach Art. 144 B-VG (inkl. der 2.830 Asylbeschwerden) abgeschlossen. Dazu kommen drei Wahlanfechtungen, fünf Beschwerden in Zusammenhang mit Wählerevidenzen, zwei Fälle von Kompetenzkonflikten, zwei Zuständigkeitsfeststellungen in Bezug auf den Rechnungshof, 15 Entscheidungen über vermögensrechtliche Ansprüche und drei Entscheidungen über Konflikte in Zusammenhang mit den beiden parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.

Die Zahl der offenen Fälle steigt

Offen waren zum Jahresende 2018 noch 1.523 Fälle, wobei kein einziger davon aus der Zeit vor 2017 datiert. 892 davon betrafen Asylrechtsangelegenheiten. Ende 2017 waren es 1.329 offene Fälle (640 in Asylrechtsangelegenheiten) gewesen.

Die Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs für Rechtsstaat und Demokratie sei, bald 100 Jahre nach seiner Einrichtung, ungebrochen, schreibt VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein im Geleitwort zum Bericht. Als oberster Hüter der Verfassung leiste der VfGH nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Schutz jedes Einzelnen und von Minderheiten, sondern auch zur Sicherung des gesellschaftlichen Friedens in Österreich.

Ausdrücklich hervorgehoben wird im Bericht auch, dass jede Beschleunigung von Erledigungen von Asyl- und Fremdenrechtssachen zu einer Kostenersparnis in Millionenhöhe im Bereich der Grundversorgung führt.

Link: VfGH

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte
  2. OGH: Eine „Wirtschaftskanzlei“ muss keine Anwaltskanzlei sein
  3. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  4. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz