Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Whistleblower zeigen Missstände in 39% der Unternehmen

Studie. In 39% der Unternehmen in Deutschland, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien sind 2018 Missstände wie Steuerbetrug, Geldwäsche oder sexuelle Belästigung aufgetreten.

Das geht aus dem jetzt vorgelegten „Whistleblowing Report 2019“ hervor. Die internationale Studie wurde von der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur und dem Münchener Technologieanbieter EQS Group durchgeführt.

Befragt wurden in den vier Ländern insgesamt 1.392 Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden. Besonders häufig traten Missstände demnach in großen Unternehmen (mehr als 249 Mitarbeiter) auf.

Deutsche Unternehmen am anfälligsten

Beim Ländervergleich zeigt sich dabei folgendes Bild:

  • In deutschen Unternehmen sind mit gut 43% am häufigsten Missstände aufgetreten,
  • gefolgt von den britischen Unternehmen (40%),
  • den französischen (38%)
  • und schließlich den Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz (35%).

Den finanziellen Schaden durch Missstände beziffern 17% der betroffenen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro. Das Vermeiden von finanziellen Schäden wird neben dem Image auch als einer der Hauptgründe für das Einrichten interner Meldestellen genannt.

Nur 59% der Unternehmen verfügen über Meldestellen

Vor dem Hintergrund der EU-Direktive zum Schutz von Hinweisgebern, die im April vom europäischen Parlament beschlossen wurde, ist interessant, dass erst gut die Hälfte der Unternehmen über eine Meldestelle verfügt: Konkret sind es in Deutschland 56% und in Frankreich 53%. Dazu verpflichtet sind in Zukunft Gesellschaften mit mehr als 50 Mitarbeitenden.

In Großbritannien und der Schweiz ist die Abdeckung leicht höher (jeweils 65%). Im Branchenvergleich falle auf, dass Banken und Versicherungen am häufigsten über Meldekanäle für Hinweisgeber verfügen.

Mehrere Möglichkeit der Meldung

Die befragten Unternehmen mit Meldestelle bieten potenziellen Hinweisgebern durchschnittlich drei Möglichkeiten an, um mit den verantwortlichen Stellen in Kontakt zu treten. Neben generellen Meldekanälen (persönlicher Besuch, Brief, Telefon, Fax und E-Mail) werden auch spezialisierte Kanäle bereitgestellt. Dazu gehören vor allem Hotlines oder webbasierte Systeme. In Großbritannien haben Unternehmen mit Meldestelle deutlich häufiger eine Hotline (45%) und/oder ein webbasiertes Hinweisgebersystem (39%) eingerichtet als in den anderen drei Ländern – in Deutschland sind webbasierte Systeme mit einem Anteil von 24% noch am wenigsten verbreitet.

Meldestellen sind in erster Linie für Mitarbeitende geöffnet. Bei gut der Hälfte der Unternehmen können aber auch Kunden und Lieferanten auf illegales oder unethisches Verhalten hinweisen. Für die breite Öffentlichkeit ist dies jedoch nur bei etwa jedem fünften Unternehmen möglich.

Jede zweite Meldung ist relevant

Bei der Mehrheit der Unternehmen mit einer Meldestelle ging im letzten Jahr mindestens eine Meldung ein – im Schnitt waren es 52. Davon hat sich jeder zweite Hinweis als relevant und gehaltvoll erwiesen. Fast 30% der befragten Unternehmen konnte mehr als 60% des finanziellen Gesamtschadens dank der Meldestelle aufdecken. Nur ein Bruchteil der Hinweise war missbräuchlich.

Hinweisgeber bevorzugen es, anonym zu bleiben. Bei den Unternehmen, die dies ermöglichen, gingen 58% der Erstmeldungen ohne Hinweise auf die Identität des Meldenden ein. Moritz Homann, Managing Director Corporate Compliance bei der EQS Group, erklärt: „Eine garantierte Anonymität reduziert weitere Hemmschwellen der Hinweisgeber. Unternehmen sollten daher anonymes Melden unterstützen.“

Mehr Meldestellen erwartet

Der Anteil der Unternehmen mit Meldestellen dürfte weiter zunehmen – auch aufgrund der jüngsten Gesetzesinitiativen, wie der EU-Direktive oder dem in Frankreich bereits in Kraft getretenen Gesetz „Sapin 2“.

Das zeige sich auch in der Studie: Gut ein Drittel der befragten Unternehmen ohne Meldesystem gaben an, über eine Einführung zu diskutieren oder die Umsetzung in den nächsten 12 Monaten konkret zu planen.

 

Weitere Meldungen:

  1. Neues Fachbuch: Compliance in der Lieferkette
  2. Compliance Solutions Day ist am 26. September 2024
  3. Compliance-Messe ECEC 2024 startet am 16. Oktober
  4. LeitnerLaw: Simone Tober wird Director für Wirtschaftsstrafrecht