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Recht

Neuwahlantrag ist da: Der Zeitplan zur Wahl

Wien. Der Neuwahlantrag ist im Parlament eingelangt. Zuvor war erstmals ein Misstrauensvotum im Nationalrat erfolgreich.

„850/A“, so lautet das vorläufige Endergebnis bei jenem Thema, das Österreichs Innenpolitik in den letzten Tagen heftig bewegt hat: Diese Aktenzahl trägt der Neuwahlantrag, den vier der fünf Parlamentsfraktionen gestern gemeinsam im Parlament eingebracht haben.

Expertenregierung oder Übergangsregierung?

ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS sind sich darin (ausnahmsweise) einig, dass die laufende XXVI. Gesetzgebungsperiode nach dem erfolgten Bruch der Koalition zwischen ÖVP und FPÖ vorzeitig beendet werden soll.

Damit sind die nächsten Nationalratswahlen formell eingeläutet. Zuvor war erstmals in der Zweiten Republik ein Misstrauensantrag erfolgreich gewesen: SPÖ, FPÖ und JETZT versagten auf Antrag der Sozialdemokraten der gesamten Bundesregierung das Vertrauen, gemeinsam verfügten die drei Parteien über die dafür nötige Mandatsmehrheit.

Bundeskanzler Sebastian Kurz betreibe eine einzig von Machtinteressen der ÖVP getriebene Politik, wurde das ausgesprochene Misstrauen begründet. Die ÖVP wiederum zeigt kein Verständnis für den Misstrauensantrag, der als ungerechtfertigt gegenüber dem Bundeskanzler und auch gegenüber der Bundesregierung einschließlich der nunmehr angelobten Experten bezeichnet wurde.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat nun jedenfalls den Auftrag, Kurz und sein Regierungsteam aus ÖVP-Ministern sowie ExpertInnen des Amtes zu entheben und bis zur Neuwahl für eine Übergangsregierung zu sorgen. Ein nur gegen den Kanzler gerichteter Misstrauensantrag der Liste JETZT wurde in weiterer Folge nicht mehr abgestimmt.

Der weitere Fahrplan

Ein genauer Wahltermin steht noch nicht fest, gewählt werden soll den Erläuterungen zufolge aber jedenfalls im September. Die Abstimmung über den Antrag könnte im Juni erfolgen, vorerst wurde er dem Verfassungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Regulär würde die XXVI. Gesetzgebungsperiode erst am 9. November 2022 auslaufen. Die letzten Nationalratswahlen fanden am 15. Oktober 2017 statt. Mit nicht einmal zweijähriger Dauer wäre die XXVI. Gesetzgebungsperiode damit eine der kürzesten der Zweiten Republik.

Link: Parlament

 

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