Wien. Wer wird ChefIn, wenn der Chef nicht mehr Chef ist? Verlag Manz organisiert dazu die Jahrestagung Unternehmensnachfolge im Juni 2019.
Die Leitung der Veranstaltung am 18. 6. 2019 liegt bei Gerold Maximilian Oberhumer und Clemens Jaufer, Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei Scherbaum Seebacher.
Das Thema ist heikel, halten die beiden in einer Aussendung des Veranstalters fest: „In der anwaltlichen Beratungspraxis beobachten wir immer wieder denselben Kardinalfehler: Die Unternehmensnachfolge wird entweder gar nicht oder viel zu spät in Angriff genommen. In der Zwischenzeit bauen sich bei allen Beteiligten sehr fixe Erwartungshaltungen auf. Einvernehmliche Lösungen innerhalb der Familie können zum Scheitern verurteilt sein, wenn schlicht die Zeit fehlt, um diese Erwartungshaltungen aufeinander abzustimmen und rechtlich sauber umzusetzen“, so Oberhumer.
Dazu kommt oftmals noch, dass sich im Laufe der Jahre so unterschiedliche Zielrichtungen bei den Beteiligten entwickeln. „Dies lässt dann kaum eine gemeinsame Nachfolgestrategie zu, wodurch wiederum für die Zukunft des Unternehmens strategisch notwendige Entscheidungen ausbleiben und in manchen Fällen sogar ein Gesellschafterstreit entbrennt“, meint sein Kollege Jaufer.
Die aktuellen Reformen
Ein Großteil der typischen Fehler seien zum Glück Sachfehler und können durch die Beiziehung externer Berater wie Rechtsanwälte, Unternehmensberater etc. vermieden werden. Der Gestaltungsspielraum sei jedenfalls viel größer, wenn der Übergeber und seine Familie Zeit haben, den Nachfolgeprozess umfassend zu planen.
Die Erleichterungen, die das neue Erbrecht gebracht hat, haben sich laut Oberhumer „zumindest derzeit“ als wirtschaftlich wenig attraktiv erweisen. Er denke dabei an „die neue Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch zu stunden, wodurch der Pflichtteilsschuldner allerdings die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr zahlen muss.“ Das Pflichtteilsrecht bleibe nach wie vor ein Hauptproblem bei Unternehmensübergaben.
Mangels abweichender Regelung müssen der Ehegatte und alle Kinder ihren Mindestanteil am Wert des Vermögens erhalten. Das könne zu einem ernsthaften Liquiditätsproblem für das Unternehmen führen.
Eine Familienverfassung?
Ein immer häufiger nachgefragtes Instrument zur Gestaltung der Nachfolge sei eine Familienverfassung. Damit könne bereits frühzeitig innerhalb einer Familie festgelegt werden, nach welchen Regeln mit dem Familienvermögen umzugehen ist.
Die Erstellung einer Familienverfassung sei allerdings ein langwieriger Prozess, für den unbedingt externer Begleitung nötig sei, oft inklusive der betreuenden Privatbanken.
Eine oft gehörte Regel betonen auch die beiden Manz-Vortragenden: Erfolgreiche Unternehmer haben ihre Nachfolge (meistens) frühzeitig geregelt. Es sei jedenfalls kein Fehler, bereits wenige Jahre nach der Gründung mit den ersten Grundkonzeptionen in Bezug auf Nachfolgerauswahl und -struktur zu beginnen.
Link: Manz