Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Bildung & Uni, Business, Recht, Veranstaltung

Jahrestagung Unternehmensnachfolge am 18. 6. 2019

Wien. Wer wird ChefIn, wenn der Chef nicht mehr Chef ist? Verlag Manz organisiert dazu die Jahrestagung Unternehmensnachfolge im Juni 2019.

Die Leitung der Veranstaltung am 18. 6. 2019 liegt bei Gerold Maximilian Oberhumer und Clemens Jaufer, Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei Scherbaum Seebacher.

Das Thema ist heikel, halten die beiden in einer Aussendung des Veranstalters fest: „In der anwaltlichen Beratungspraxis beobachten wir immer wieder denselben Kardinalfehler: Die Unternehmensnachfolge wird entweder gar nicht oder viel zu spät in Angriff genommen. In der Zwischen­zeit bauen sich bei allen Beteiligten sehr fixe Erwar­tungshaltungen auf. Einvernehmliche Lösungen inner­halb der Familie können zum Scheitern verurteilt sein, wenn schlicht die Zeit fehlt, um diese Erwartungshal­tungen aufeinander abzustimmen und rechtlich sauber umzusetzen“, so Oberhumer.

Dazu kommt oftmals noch, dass sich im Laufe der Jahre so unterschiedliche Zielrichtungen bei den Beteiligten entwickeln. „Dies lässt dann kaum eine gemeinsame Nachfolgestrategie zu, wodurch wiederum für die Zukunft des Unternehmens strategisch notwen­dige Entscheidungen ausbleiben und in manchen Fällen sogar ein Gesellschafterstreit entbrennt“, meint sein Kollege Jaufer.

Die aktuellen Reformen

Ein Großteil der typischen Fehler seien zum Glück Sachfehler und können durch die Beizie­hung externer Berater wie Rechtsanwälte, Unterneh­mensberater etc. vermieden werden. Der Gestaltungs­spielraum sei jedenfalls viel größer, wenn der Übergeber und seine Familie Zeit haben, den Nachfolgeprozess umfassend zu planen.

Die Erleichterungen, die das neue Erbrecht gebracht hat, haben sich laut Oberhumer „zumindest derzeit“ als wirtschaftlich wenig attraktiv erweisen. Er denke dabei an „die neue Möglichkeit, den Pflicht­teilsanspruch zu stunden, wodurch der Pflichtteils­schuldner allerdings die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr zahlen muss.“ Das Pflichtteilsrecht bleibe nach wie vor ein Hauptproblem bei Unternehmensübergaben.

Mangels abweichender Regelung müssen der Ehegatte und alle Kinder ihren Mindestanteil am Wert des Vermögens erhalten. Das könne zu einem ernsthaften Liquiditätsproblem für das Unternehmen führen.

Eine Familienverfassung?

Ein immer häufiger nachgefragtes Instru­ment zur Gestaltung der Nachfolge sei eine Familien­verfassung. Damit könne bereits frühzeitig innerhalb einer Familie festgelegt werden, nach welchen Regeln mit dem Familienvermögen umzugehen ist.

Die Erstellung einer Familien­verfassung sei allerdings ein langwieriger Prozess, für den unbedingt externer Beglei­tung nötig sei, oft inklusive der betreuenden Privatbanken.

Eine oft gehörte Regel betonen auch die beiden Manz-Vortragenden: Erfolgreiche Unternehmer haben ihre Nach­folge (meistens) frühzeitig geregelt. Es sei jedenfalls kein Fehler, bereits wenige Jahre nach der Gründung mit den ersten Grundkonzeptionen in Bezug auf Nachfolgerauswahl und -struktur zu beginnen.

Link: Manz

 

Weitere Meldungen:

  1. Zwei neue juristische Certificate Programs an der Uni Krems
  2. Justiz: Unterhaltsvorschüsse für Kinder steigen
  3. Neues Fachbuch: Unterhaltsrecht in Österreich
  4. Testamentsspenden erreichen neuen Rekordwert